Frage von Jacqueline D. • 16.05.2024
Guten Tag, Müssen die Ämter den Antrag auf Geschlechts- und Namensänderung genehmigen oder können die sich auch quer stellen?
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 05.06.2024
Guten Tag Jacqueline D.,
das Selbstbestimmungsgesetz wurde, wie Sie vermutlich mitbekommen haben, am 12. April 2024 vom Deutschen Bundestag und am 17. Mai vom Bundesrat beschlossen und wird daher am 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten, sodass Antragsstellende schon in den nächsten Monaten einen Termin beim Standesamt vereinbaren können.
Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, wird es wie geplant ab November in Kraft treten. Standesämter sind dann gemäß der Bestimmungen im Selbstbestimmungsgesetz verpflichtet, Namens- und Personenstandsänderungen durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Lehmann