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Sven Lehmann
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Frage von Hannes S. •

Familienstartzeitgesetz: ist das Beschließen des Familienstartzeitgesetzes noch auf der Tagesordnung für 2024- nach dem Bruch der Regierung?

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Lehmann,

ist das Beschließen des Familienstartzeitgesetzes noch auf der Tagesordnung für 2024- nach dem Bruch der Regierung?

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Guten Tag Hannes S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir Grüne haben uns in der Bundesregierung und im Bundestag intensiv für die Familienstartzeit mit der zweiwöchigen Partnerfreistellung nach der Geburt eingesetzt, da sie ein wichtiger Baustein ist, um direkt nach der Geburt die Weichen für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu stellen. Das Familienministerium hat dazu einen sehr guten und detaillierten Gesetzentwurf vorgelegt

Wir haben kontinuierlich dafür geworben, die Familienstartzeit so schnell wie möglich umzusetzen, damit möglichst viele Väter oder Angehörige, davon profitieren können. Leider hat die FDP den Vorschlag für die Familienstartzeit aus – für uns – nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Dies ist für viele junge Familien in unserem Land sehr bedauerlich. 

Nach dem Bruch der Ampel-Regierung ist in der Tat unklar, ob offene politische Vorhaben noch vor der Neuwahl im Februar, umgesetzt werden können. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Familienstartzeit auch über die Wahl hinaus ein ganz wichtiges Projekt für uns bleibt. 

Denn mir ist es ein besonderes Anliegen die Unterstützung, den Schutz werdender Familien und die partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit zu verbessern. Ich werde mich daher auch weiterhin für eine zügige Umsetzung der Familienstartzeit einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann

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