Der Vaterschaftsurlaub sollte 2024 eingeführt werden. Seit 2023 ist der Entwurf in der Abstimmung. Warum wird hier nicht mehr Druck gemacht das Gesetzt, wie versprochen, durchzusetzen?
Guten Tag Raphael L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass ich mich intensiv für eine Umsetzung der Familienstartzeit einsetze.
Tatsächlich muss die nach der EU-Richtlinie vorgegebene zehntägige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes in Deutschland aufgrund unserer bereits umfassend vorhandenen Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld nicht mehr umgesetzt werden.
Wir Grüne setzen uns in der Bundesregierung und im Bundestag aber weiter für die zweiwöchige Partnerfreistellung nach der Geburt ein, da wir die Familienstartzeit als einen wichtigen Baustein betrachten, um direkt nach der Geburt die Weichen für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu stellen.
Da uns die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Gesetzes bewusst ist, haben wir kontinuierlich dafür geworben, die Familienstartzeit so schnell wie möglich umzusetzen, damit möglichst viele Väter oder Angehörige, noch davon profitieren können.
Allerdings ist nach dem Bruch der Ampel-Regierung unklar, ob offene politische Vorhaben wie die Familienstartzeit noch vor der Neuwahl im Februar, umgesetzt werden können. Sollte dem nicht so sein, so werden wir dieses Anliegen mit in die nächste Legislaturperiode nehmen und uns auch dann für ihre Umsetzung stark machen.
Als parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium ist mir die Unterstützung, den Schutz werdender Familien und die partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit zu verbessern, ein wichtiges Anliegen. Ich werde mich daher auch weiterhin für eine zügige Umsetzung der Familienstartzeit einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Lehmann