Frage an Sven Lehmann von Andrea S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lehmann,
mir ist bewusst, dass Sie mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz mitten im parlamentarischen Verfahren sind.
Können Sie sich vorstellen, welche große Erwartungen und vor allem Hoffnung die Betroffenen haben?
Das Gesetz welches ich für ein sehr gutes halte, zielt auf die richtige Personengruppe, den es führt dazu, dass die mittlere und einfache Bevölkerungsschicht entlastet werden soll.
Gerade deswegen finde ich es sehr zynisch, dass sich ausgerechnet die Kommunen querstellen!
Ist Ihnen bewusst, wie stark momentan die Sozialämter die Bürger finanziell ausquetschen und belasten? Ist Ihnen bekannt, dass die Sozialämter die Angehörigen bei der Heranziehung zur Deckung der Kosten wie Schwerverbrecher behandeln und die Gesetze einseitig und teils willkürlich auslegen?
Können Sie mir sagen, wie ich so für mein späteres Leben vorsorgen soll um nicht in die Altersarmut abzurutschen, wenn das Gesetz nicht kommen sollte?
Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, was Sie tun möchten, dass das Gesetz erst gar nicht in den Vermittlungsausschuss kommt? Was können Sie dem Bundesrat anbieten, dass er dem Gesetz am 29.11.2019 zustimmt?
Könnte das Gesetz überhaupt noch zum 01.01.2020 Inkrafttreten, wenn es in den Vermittlungsausschuss geht? Wann könnte es dann frühestens Inkrafttreten?
Was passiert mit dem Gesetz, wenn der SPD-Bundesparteitag sich entschließt aus der GroKo auszusteigen und es im Vermittlungsausschuss liegt?
Sie sehen, dass es viele Fragezeichen und Ängste gibt.
Können wir betroffenen dazu beitragen den Bundesrat zu überzeugen? Vielleicht reicht es auch schon aus, wenn Sie einen Blick hinter die Kulissen werfen (https://www.familienrecht-heute.de/forum/board/16-elternunterhalt/ ) um Überzeugungsarbeit leisten zu können.
Mich umtreiben Ängste, Sorgen und Schamgefühl gegenüber meiner Familie aus dieser Situation nicht mehr herauszukommen. Bitte tun Sie alles um uns endlich den psychische Druck zu nehmen.
Beste Grüße
A.S.
Sehr geehrte Frau S.,
ich danke Ihnen für Ihre Fragen vom 10. Oktober 2019, in denen Sie sich auf den Entwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz der Bundesregierung beziehen und der Notwendigkeit dieser Reform Nachdruck verleihen. Ihre Sorgen und Unzufriedenheit kann ich gut nachvollziehen.
Wie Sie bereits schrieben, befindet sich das Gesetzgebungsverfahren derzeit in der Ausschussberatung. Der Ausschuss berät darüber in der nächsten Woche in einer Sachverständigenanhörung. Wir haben Grund zu Annahme, dass das Gesetz in der kommenden Woche anschließend im Ausschuss und dann im Plenum des Bundestages beraten und beschlossen wird. Auch wir haben die finanziellen Bedenken von Seiten der Länder bzw. dem Bundesrat wahrgenommen. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hierfür eine Lösung finden werden, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Entlastung wäre nicht nur für die Betroffenen ein wichtiges Signal. Denn wir Grüne begrüßen, dass sich die Bundesregierung dieser wichtigen Frage annimmt.
Sie sprechen in Ihrem Schreiben auch die Verwaltungspraxis der Sozialämter an. Auch wir hören von verschiedenen Seiten, dass es Verbesserungsbedarf beim Umgang mit den Bürger*innen geben muss. Hier werden wir uns verstärkt einsetzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Lehmann