Frage an Sven Lehmann von Manuel N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lehmann
es gibt die "Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Registrierung von Verbänden und deren Vertretern", wodurch Verbände in eine öffentlich einsehbare Liste eingetragen werden, um Gehör und Zugang zum Bundestag zu erhalten.
Was spricht für Sie dagegen, die GO so zu erweitern, dass auch mit Unternehmen so verfahren wird?
Warum gibt es hier eine Ungleichbehandlung?
Beste Grüße
M. N.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nichts spricht dagegen auch Unternehmen in eine öffentlich einsehbare Liste mit allen dazugehörigen Informationen einzutragen. Wir Grüne haben bereits während der Jamaika-Sondierungen ein Lobbyregister gefordert und haben am 21.02. einen entsprechenden Antrag im Deutschen Bundestag eingereicht. Anbei finden Sie einen Link zu unserem Antrag und die dazugehörige Rede unserer Parlamentarischen Geschäftsführerin Britta Haßelmann zu dem Thema.
Link zum Antrag:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/008/1900836.pdf
Link zur Rede unserer Parlamentarischen Geschäftsführerin Britta Haßelmann:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7203308#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MjAzMzA4&mod=mediathek
Mit freundlichen Grüßen
Sven Lehmann