Frage von Hansjörg S. • 20.10.2023
Antwort von Susanne Menge Bündnis 90/Die Grünen • 11.12.2023
Bei den Beratungen werde ich mich darum bemühen, dass die von Ihnen erwähnte "Ausgrenzungsproblematik" thematisiert und beraten wird.
Bei den Beratungen werde ich mich darum bemühen, dass die von Ihnen erwähnte "Ausgrenzungsproblematik" thematisiert und beraten wird.
ME/ CFS: Ich unterstütze die Anerkennung als Krankheitsbild und die dazugehörigen gesetzgebenden Maßnahmen
Ein Verbot wird wohl nicht möglich sein und auch presserechtlich nicht korrekt sein.
Fehlende Möglichkeit der objektiven Erfassung des Sachverhaltes
Zahlreiche Haushalte mit einer eigenen PV-Anlage, die vor 2022 installiert worden ist, sind von der neuen Regelung betroffen.
Es ist ein gravierender Missstand, dass es für die Ultrafeinstaubbelastung der Luft noch keinen Grenzwert gibt und dass infolge dessen z. B. im Umfeld von Flughäfen keine Ultrafeinstaubmessungen vorgeschrieben sind.