Warum werden die über den Promillewert hinaus beeinträchtigenden Nachwirkungen im Verkehrsrecht bei Alkohol nicht bedacht, mit dickem Kopf ist es zumindest denkbar, das man nicht 100% fahrtüchtig ist?
Ich verstehe nicht, warum der verhältnismäßig starke Ausschleichvorgang und Afterglow bei (Weinkonsum) Alkoholkonsum nicht im Verkehrsrecht beachtet wird? Mit 1Promille dauert der Abbau ja 10Std. bei Frauen 12Std. und der Schädel davon locker nochmal so lang. Wird jedoch komplett verschwiegen obwohl die Risiken zu verunfallen nicht wie bei Nüchternen liegen. Der Kopf dröhnt, der Magen rumort, der Körper sehnt sich nach Wasser und nicht selten sind Übelkeit und Erbrechen die Folge.
https://medlexi.de/Kater_(Alkoholintoxikation)
https://de.wikipedia.org/wiki/Kater_(Alkoholintoxikation)
https://www.menshealth.de/behandlung/tipps-gegen-den-kater/
Sehr geehrter Herr. T.
aufgrund personeller Wechsel gelingt es uns leider erst jetzt auf Ihre Anfrage einzugehen.
Sie bringen eine sicherlich interessante Überlegung ins Spiel. Die Gesetzgebung sieht diesbezüglich keine Regelung vor. Vermutlich weil dieses Phänomen sehr individuell und abhängig von persönlicher Konstitution in Erscheinung tritt und daher auch nicht mit den bisher zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Messmethoden erfasst bzw. beurteilt werden kann. Gesetzgebung braucht aber weitgehend auf jeden anwendbare und vergleichbare Mittel zur Erfassung und Bewertung eines Sachverhaltes.
Wir leiten diesen Aspekt an die zuständige Fachabteilung weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Menge, MdB Bündnis 90/Grüne