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Susanne Menge
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Frage von Bernhard P. •

Wie stehen Sie dazu Journalismus als eigenständigen gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung (AO) aufzunehmen, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde (Seite 97)?

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Antwort von
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Sehr geeherter Herr Prof. M.,

vielen Dank für Ihre Frage zu diesem sehr wichtigen Thema. Leider komme ich erst jetzt dazu, diese Frage zu beantworten. 

Der Non-Profit Journalismus stärkt Journalist*innen und unsere informierte Gesellschaft. Damit entstehen Angebote neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den privaten Rundfunk sowie der Presse, die sich kaum über Abonnements und Werbung finanzieren lassen und zu einer vielfältigeren Medienlandschaft beitragen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag auch dazu verpflichtet, "Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus" zu schaffen (KoalV S.123). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte vorgeschlagen, journalistische Initiativen als Erweiterung des Bildungszwecks untergesetzlich mit einem Anwendungserlass zu regeln. Diese untergesetzliche Änderung der Abgabenordnung ist eine mögliche Lösung, um die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. 

Ein gesetzlicher Eintrag schafft allerdings mehr Rechtssicherheit und entlastet die Finanzämter noch effektiver. Deswegen setzen wir uns in der Grünen Bundestagsfraktion dafür ein, Ein gesetzlicher Eintrag schafft allerdings mehr Rechtssicherheit und entlastet die Finanzämter noch effektiver. Deswegen setzen wir uns in der Grünen Bundestagsfraktion dafür ein, Journalismus als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung einzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Menge

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