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Susanne Menge
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Frage von Torsten A. •

Fast sicher gehe ich davon aus, dass du mit deiner Stimme die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Journalismus unterstützen wirst oder gibt es da einen Hinderungsgrund?

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Sehr geehrte Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage zu diesem sehr wichtigen Thema. Ich bedauere es, Ihnen erst heute antworten zu können. Nein, es gibt keinen Hinderrungsgrund der Gemeinnützigkeit von freiem Journalismus zuzusteimmen.

Der Non-Profit Journalismus stärkt Journalist*innen und unsere informierte Gesellschaft. Damit entstehen Angebote neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den privaten Rundfunk sowie der Presse, die sich kaum über Abonnements und Werbung finanzieren lassen und zu einer vielfältigeren Medienlandschaft beitragen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag auch dazu verpflichtet, "Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus" zu schaffen (KoalV S.123).

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte vorgeschlagen, journalistische Initiativen als Erweiterung des Bildungszwecks untergesetzlich mit einem Anwendungserlass zu regeln. Diese untergesetzliche Änderung der Abgabenordnung ist zunächst eine Lösung und die Möglichkeit, um die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. 

Ein gesetzlicher Eintrag schafft allerdings mehr Rechtssicherheit und entlastet die Finanzämter noch effektiver. Deswegen setzen wir uns in der Grünen Bundestagsfraktion dafür ein, Journalismus als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung einzutragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Menge, MdB

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