Kennen Sie die sich immer weiter verschärfende Entwicklung bei rechtlichen Betreuungen?
Sehr geehrte Frau Aeffner,
wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so kann ein Betreuungsgericht einenn rechtliche-n Betreuer-in bestellen (§1814 Abs. 1 BGB). Der Bedarf dafür wächst <=> demograf. Entwicklung; viele ältere Betreuer*innen gehen in Rente, neue zu gewinnen, ist sehr schwierig: eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, zum Teil ein echter Knochenjob (Betreuer*innen werden erst bestellt, wenn andere Leistungen nicht griffen), angemessene Vergütung fehlt, obwohl Qualifizierungsniveau angehoben und Anforderungen durch Betreuungsrechtsreform (1.1.23) erhöht. Sollte keine angemessene Vergütungserhöhung kommen, die der Berufsverband (BdB) nachweislich fordert, werden Betreuer*innen auf die Barrikaden gehen, Arbeit einstellen, auch in PF; Behördenbetr. müssen eingerichtet werden. Jetziger Ref.-Entwurf Vergütungserhöhung ist ein No-Go, reduziert eher die Vergütung.
Sehr geehrter Herr Dr. B.,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Für unsere parlamentarische Arbeit ist es stets hilfreich, direkte Rückmeldungen von in der Praxis tätigen Personen zu erhalten.
Wir begrüßen zunächst, dass das Bundesministerium für Justiz mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern die dringend benötigte Reform der Vormünder- und Betreuervergütung einleitet und grundsätzlich auch eine Steigerung der Vergütungen vorsieht.
Gleichzeitig kritisieren wir, dass – bei allem Verständnis für die angespannte Haushaltslage des Bundes und der Länder – die Reform voraussichtlich nicht ausreichen wird, um hochqualifizierte Betreuer*innen gerade für schwierige und langwierige Betreuungsfälle ökonomisch abzusichern. Wir erwarten, dass im Rahmen der Verbändeanhörung eingegangene Stellungnahmen vom BMJ entsprechend berücksichtigt werden.
Es wird sodann – im Rahmen der gesetzgeberischen Kompetenz – Aufgabe des Deutschen Bundestags sein, diesen Entwurf kritisch zu würdigen und gegebenenfalls im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen herbeizuführen, wo sich diese als notwendig und möglich erweisen werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Aeffner