Porträt von Stephanie Aeffner
Stephanie Aeffner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Susanne K. •

seit letztem Jahr soll der Vermieter dem Mieter seine Co2 Steuer bezahlen. Da es ja für alles Gesetze oder Verbote gibt, gibt es auch ein Verbot über 10 h Stunden im Winter zu lüften?

der Vermieter hat über das Lüftungsverhalten des Mieters keinen Einfluss. Soll aber die Co2 Steuer übernehmen. Während der Mieter arbeiten ist (Abwesenheit 10 h) steht das Fenster offen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau K.,

der CO2-Preis ist ein Instrument, um die CO2-Emmissionen zu reduzieren. Beschlossen wurde er im Übrigen bereits von der alten Bundesregierung. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht 2019 geurteilt, dass bis dahin von der alten Bundesregierung zu wenig für den Klimaschutz getan wurde und damit die Lebenschancen zukünftiger Generationen nicht genug beachtet wurden.

Indem der Ausstoß von CO2 einen Preis bekommt, wird es wirtschaftlicher, die Emissionen zu reduzieren. Die Einnahmen fließen an die Bürger*innen zurück, um den Umstieg auf klimaneutrale Techniken zu unterstützen.

Bei Mietwohnungen ist es so, dass die Mieter*innen den Zustand des Gebäudes nicht beeinflussen können und so keine Maßnahmen ergreifen können, um Heizen oder die Energieeffizienz des Gebäudes positiv im Sinne des CO2-Ausstosses zu beeinflussen. Es sind die Vermietenden, die Einfluss auf den energetischen Zustand und die Heiztechnik des Wohngebäudes haben. Daher motiviert das im Kabinett beschlossene Stufenmodell des CO2-Preises Vermietende, energetische Sanierungen in ihrem Gebäude voranzutreiben. Denn je höher die CO2-Emmissionen des Gebäudes, desto höher der Anteil der von den Vermietenden zu zahlenden CO2-Kosten.

Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds und stehen dann direkt für Wirtschaftsförderung und Klimaschutz zur Verfügung. Einen großen Anteil verwenden wir zur Finanzierung der EEG-Umlage. Als Stromkundin müssen also auch Sie persönlich letztere nicht mehr bezahlen. Das heißt, wir entlasten damit alle Haushalte. Bei einem durchschnittlichen Haushalt mit einem durchschnittlichen Strompreis entspricht das einer jährlichen Entlastung von rund 130,00 Euro. 

Dies ist nur ein Beispiel, wie auch Ihnen die Zahlungen wieder zugute kommen. Ein weiteres Beispiel ist die Heizungsförderung oder die Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Das heißt, auch hier können Sie persönlich von den Einnahmen aus dem CO2-Preis profitieren.

Wenn Mieter*innen wie von Ihnen geschildert bei offenem Fenster heizen sollten, erhöht das in aller erster Linie die von diesen selbst zu tragenden Verbrauchskosten für das Heizen. Dies ist nach wie vor der größte Anteil der Kosten. Das heißt, in aller erster Linie schaden sich Mieter*innen selbst. Von daher ist der Verbrauchspreis beim Heizen selbst der größte Anreiz, den Verbrauch und somit auch den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Mit der Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mieter*innen und Vermietenden schaffen wir einen Anreiz zur Sanierung, die wiederum aus den Einnahmen des CO2-Preises gefördert wird. Je klimafreundlicher die Heizung und je besser der energetische Zustand der Mietwohnung ist, desto geringer ist die Belastung für Vermietende.
 

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Aeffner

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