Können Sie bitte erklären, warum jemand der über mehrere Jahrzehnte gearbeitet hat, bestraft wird indem er in Falle von Langzeitarbeitslosigkeit seine Ersparnisse verliert.
Sehr geehrter Herr Stracke,
laut https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/buergergeld-ist-respektlosigkeit-gegenueber-arbeitslosen-und-steuerzahlern lehnen Sie unter anderem auch die Erhöhung des Schonvermögens ab.
Dies kann ich nicht nachvollziehen, denn jemand der aktuell nach 2 Jahrzehnten Berufstätigkeit arbeitslos wird, hat aktuell am Ende von AlG I folgende Optionen:
1. Der Mensch gibt sein Vermögen, inklusive Ersparnisse für das Alter komplett aus, z.B. Weltreise.
Danach erst beantragt er AlG II.
2. Der Mensch bemüht sich weiter um eine neue Stelle und beantragt direkt AlG II, dass er erst bekommt wenn er keine Ersparnisse (inkl Altersvorsorge) oberhalb des Schonvermögens mehr hat.
Wieso sehen Sie es als geboten an, dass Menschen aus der 2 Gruppe nicht besser gestellt werden als es aktuell der Fall ist?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen K.
Sehr geehrter Herr K.,
das Schonvermögen wird nach dem gefundenen Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld nun nicht mehr so hoch sein, wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen, aber mit 40.000 Euro für die erste Person und mit 15.000 Euro Schonvermögen für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft, handelt es sich meines Erachtens noch immer um anständige Freibeträge. Damit machen wir sehr deutlich, dass Lebensleistung sich lohnt.
Eine Altersvorsorge wird selbstverständlich nicht angetastet. Schließlich sollen Grundsicherungsempfänger nicht gezwungen sein, ihre Altersvorsorge aufzubrauchen, bevor sie Grundsicherungsleistungen beziehen können. Das haben wir als Union auch im Rahmen der Bürgergeld-Debatte immer wieder sehr deutlich gemacht.
Herzliche Grüße
Stephan Stracke, MdB