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Stephan Stracke
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Frage von Willi R. •

Frage an Stephan Stracke von Willi R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Stracke,
unser Bundesfinanzminister ist wahrscheinlich über jede neue Steuereinnahme-Quelle erfreut. Seit 1992 ist wohl bekannt, dass findige Menschen sich durch Cum-Ex oder Cum-Cum-Geschäfte riesige Steuervorteile verschafft haben. Zwischen 2001 und 2016 sollen den deutschen Steuerzahlern rund 32 Milliarden € gestohlen worden sein.
Die Gesetzeslücke, die Cum-Ex-Geschäfte technisch überhaupt möglich machten, ist erst 2012 geschlossen worden. Warum haben die zuständigen Ministerien so lange zugeschaut und warum ist bis heute für diesen "Steuerraub" niemand verurteilt worden?
Herzliche Grüße aus dem Allgäu
W. R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

für Ihre E-Mail vom 22. Oktober, in der Sie die sogenannten „Cum/Ex-Geschäfte“ ansprechen, bedanke ich mich herzlich.

Einzelne Banken und Börsenhändler haben auf äußerst kreative Art und Weise und in einem rechtlich fragwürdigen Rahmen Gesetzeslücken ausgenutzt. Diese Praktiken sind in der Öffentlichkeit als „Cum-Ex-Geschäfte“ bekannt geworden. Aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen hat es sich bei diesen Handlungen stets um unzulässige Praktiken gehandelt. Zum 1. Januar 2012 wurden diese Praktiken durch eine Gesetzesänderung endgültig unterbunden.

Zuständig für Ermittlungsverfahren sind die Staatsanwaltschaften der Justiz. Das Finanzgericht Kassel hat mit Urteil vom 10. März 2017 (4 K 977/14) die Sichtweise des Bundesfinanzministeriums bestätigt und festgestellt, dass Cum/Ex-Geschäfte rechtswidrig waren und sind. Zudem müssen und dürfen Steuer- und Justizbehörden bei Cum/Ex-Geschäften umfassend ermitteln. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 2. März 2017 (2 BvR 1163/13) bestätigt. Es bestehen gute Aussichten, dass die Steuer- und Justizbehörden unberechtigte Steuererstattungen mit Zins und Zinseszins zurückerhalten sowie strafrechtliche Verurteilungen erwirken. Die steuer- und strafrechtlichen Folgen der rechtswidrigen Praktiken werden die Justiz sicherlich noch lange beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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