Frage an Stephan Stracke von Andrea S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Stracke,
mir ist bewusst, dass Sie mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz mitten im parlamentarischen Verfahren sind.
Können Sie sich vorstellen, welche große Erwartungen und vor allem Hoffnung die Betroffenen haben?
Das Gesetz welches ich für ein sehr gutes halte, zielt auf die richtige Personengruppe, den es führt dazu, dass die mittlere und einfache Bevölkerungsschicht entlastet werden soll.
Gerade deswegen finde ich es sehr zynisch, dass sich ausgerechnet die Kommunen querstellen!
Ist Ihnen bewusst, wie stark momentan die Sozialämter die Bürger finanziell ausquetschen und belasten? Ist Ihnen bekannt, dass die Sozialämter die Angehörigen bei der Heranziehung zur Deckung der Kosten wie Schwerverbrecher behandeln und die Gesetze einseitig und teils willkürlich auslegen?
Können Sie mir sagen, wie ich so für mein späteres Leben vorsorgen soll um nicht in die Altersarmut abzurutschen, wenn das Gesetz nicht kommen sollte?
Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, was Sie tun möchten, dass das Gesetz erst gar nicht in den Vermittlungsausschuss kommt? Was können Sie dem Bundesrat anbieten, dass er dem Gesetz am 29.11.2019 zustimmt?
Könnte das Gesetz überhaupt noch zum 01.01.2020 Inkrafttreten, wenn es in den Vermittlungsausschuss geht? Wann könnte es dann frühestens Inkrafttreten?
Was passiert mit dem Gesetz, wenn der SPD-Bundesparteitag sich entschließt aus der GroKo auszusteigen und es im Vermittlungsausschuss liegt?
Sie sehen, dass es viele Fragezeichen und Ängste gibt.
Können wir betroffenen dazu beitragen den Bundesrat zu überzeugen? Vielleicht reicht es auch schon aus, wenn Sie einen Blick hinter die Kulissen werfen (https://www.familienrecht-heute.de/forum/board/16-elternunterhalt/ ) um Überzeugungsarbeit leisten zu können.
Mich umtreiben Ängste, Sorgen und Schamgefühl gegenüber meiner Familie aus dieser Situation nicht mehr herauszukommen. Bitte tun Sie alles um uns endlich den psychische Druck zu nehmen.
Beste Grüße
A.S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Die Erwartungen und Hoffnungen der Angehörigen waren genau die Motivation für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das Gesetz auf den Weg zu bringen.
Während der Beratungen zu diesem Gesetz wurde schnell klar, dass die Wohlfahrtsverbände die Entlastung der Familien von Pflegebedürftigen begrüßen. Allerdings wiesen die Länder und Kommunen darauf hin, dass die mit dem Gesetz verbundenen Belastungen aus ihrer Sicht nicht akzeptabel seien und es einer entsprechenden Gegenfinanzierung bedürfe. Zudem wurde die Ermittlung des Haushaltsansatzes in Höhe von 300 Mio. Euro von ihnen in Frage gestellt und eine Neuberechnung gefordert.
Wir – die Koalition von CDU/CSU und SPD – sind jedoch der Auffassung, dass die von der Bundesregierung prognostizierten Kosten der Reform solide berechnet wurden. Bei den ermittelten Mehrkosten handelt es sich um eine vorsichtige Schätzung, die einen Sicherheitszuschlag für eventuelle Ungenauigkeiten in der Kostenschätzung enthält und damit die voraussichtlichen finanziellen Folgen eher über- als unterzeichnet.
Wir wissen, dass die Entlastung der betroffenen Familien zu einer Belastung der kommunalen Haushalte führen wird. Vor diesem Hintergrund wurde vereinbart, dass die Bundesregierung eine wissenschaftliche Evaluation zu den im Gesetzentwurf enthaltenen Kostenfolgen vornehmen wird, damit wir ggf. nachsteuern können.
Es freut mich sehr, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz am 7. November im Bundestag und drei Wochen später auch im Bundesrat angenommen wurde und wir Familien pflegebedürftiger Angehöriger ab dem kommenden Jahr nachhaltig und spürbar entlasten können. Ich hoffe, dass das Gesetz auch Ihnen eine Entlastung bringt und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke