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Stephan Stracke
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Frage von Annett S. •

Frage an Stephan Stracke von Annett S. bezüglich Gesundheit

Die Petition 90088 zur Rettung d.Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel d.Anthroposophie, d.Homöopathie u.d.Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht u.ist immer noch nicht veröffentlicht, warum wurde dies noch nicht getan? Wir haben mehr als gute Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht, es sind nicht nur Zuckerkügelchen.Meine Kinder sind dadurch gesünder denn je und ich auch.Homöopathie behandelt auch die Krankheitsursache und nicht nur die Symptome. Nach 30 min.hat durch die Homöopathie mein permanent hustentes Kind aufgehört zu Husten, das hatte die Schulmedizin mit den vom Kinderarzt empfohlenen Hustenstiller Medikament nicht geschafft, ich war mehr als positiv überrascht.Es gibt noch viel mehr Beispiele die ich ihnen nennen könnte, bei der uns die Homöopathie geholfen hat.Wir bezahlen fast alles aus eigener Tasche, das sollte sich in Zukunft ändern. Ich zahle im Vergleich für ein homöopathisches Mittel weniger als für ein Medikament, an dem die Pharmaindustrie , denn es werden oftmals nachfolgend Medikamente gebraucht, eine Menge verdient, denn die Ursache der Erkrankung wird dadurch in den meisten Fällen gar nicht behandelt.

Mfg A. S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. März 2019, in der Sie sich zur Petition 90088 äußern, die sich kritisch zur Abschaffung des Wahltarifs für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen auseinandersetzt.

Die Petition 90088 ist online verfügbar und unter folgendem Link zu finden:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_01/_11/Petition_90088/forum/Beitrag_620071.$$$.batchsize.10.tab.1.html

Inhaltlich befasst sich die Petition mit dem Wahltarif zur Übernahme der Kosten für besondere Therapierichtungen gemäß § 53 Abs. 5 SGB V. Der Wahltarif ist mit der Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) am 14. März 2019 gestrichen worden.

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, dass auch die Naturheilkunde einen wichtigen Stellenwert in der medizinischen Versorgung hat und den Kassen Möglichkeiten zur Positionierung im Wettbewerb gegeben werden müssen. Jedoch kann ich auch die Erwägungen des Bundesministeriums für Gesundheit verstehen, die letztlich zur Streichung des § 53 Abs. 5 SGB V geführt haben. Tatsächlich wird diese Form des Wahltarifs von den Versicherten praktisch kaum in Anspruch genommen und hat sich nicht als Erfolgsmodell erwiesen. Lediglich 564 Versicherte nehmen einen entsprechenden Wahltarif in Anspruch. Dies ist nur ein äußerst geringer Anteil der rund 73 Millionen Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die geringe Nachfrage verdeutlicht, dass kein ausreichender Bedarf für das Angebot derartiger Wahltarife besteht. Der mit dem Angebot von Wahltarifen einhergehende Bürokratieaufwand, insbesondere für die Erstellung der notwendigen versicherungsmathematischen Gutachten, lässt sich mit der geringen Nachfrage nicht rechtfertigen. Krankenkassen können die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln weiterhin als Satzungsleistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V anbieten. Versicherte, die auch an einer Versorgung mit Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen interessiert sind, können eine Krankenkasse wählen, deren Satzung entsprechende Regelungen enthält. So ist sichergestellt, dass keine Einschränkung der Versorgung stattfindet.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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