Frage an Stephan Stracke von Helga H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Finden Sie es richtig, dass gegen Oliver Schröm wegen der CumEx-Files ermittelt wird? Und wie setzen Sie sich dafür ein, dass die eigentlichen Täter, die CumEx- Betrüger, die 55 Milliarden Euro ergaunert haben, vor Gericht gestellt werden?
Sehr geehrte Frau H.,
für Ihre Anfrage vom 17. Dezember 2018, in der Sie das Ermittlungsverfahren gegen den Chefredakteur von CORRECTIV.org Herrn Oliver Schröm ansprechen bedanke ich mich herzlich.
Zum Ermittlungsverfahren gegen Herrn Schröm kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Zuständig für Ermittlungsverfahren sind die Staatsanwaltschaften der Justiz. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Ermittlungsverfahren nicht mit einer Verurteilung gleichzusetzen ist. Zudem haben die Kontrollmaßstäbe deutscher Gerichte bestätigt, dass Personen, die verlässliche Informationen über öffentlichkeitsrelevante Rechtsbrüche öffentlich machen, bereits nach geltender Rechtslage geschützt sind.
Einzelne Banken und Börsenhändler haben auf äußerst kreative Art und Weise und in einem rechtlich fragwürdigen Rahmen Gesetzeslücken ausgenutzt. Diese Praktiken sind in der Öffentlichkeit als „Cum-Ex-Geschäfte“ bekannt geworden. Aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen hat es sich bei diesen Handlungen stets um unzulässige Praktiken gehandelt. Zum 1. Januar 2012 wurden diese Praktiken durch eine Gesetzesänderung endgültig unterbunden. Deren steuer- und strafrechtliche Folgen wird die Justiz noch lange beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke