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Stephan Stracke
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Frage von Elke B. •

Frage an Stephan Stracke von Elke B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Stracke,

erfreut habe ich gelesen, dass auch im nächsten Jahr die Renten wieder um ca. 3 % steigen sollen. Es gibt jedoch ein kleines Problem. 3% sind bei 600 Euro nur 18 Euro, bei 1500 Euro jedoch 45 Euro. So werden immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben. Der Unterschied zwischen Arm und Reich steigt weiter. Oder gibt es, in der Öffentlichkeit unbekannt, eine Untergrenze? Wenn nicht, warum nicht? Wenn soziale Gerechtigkeit politisch gewollt ist, lassen sich Wege finden und Gesetze ändern! Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
E. B.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. November 2018, in der Sie das Thema „Rentenanpassung“ angesprochen und die Einführung einer Untergrenze anstelle der bestehenden prozentualen Rentenerhöhung vorschlagen haben.

Ich habe Verständnis für Ihr Anliegen. Nach geltender Rechtslage profitieren Rentner mit niedrigen Renten bei einer einheitlichen prozentualen Rentenerhöhung gegenüber Rentnern mit höheren Renten in Euro und Cent nur in geringem Maße und sind darüber enttäuscht. Allerdings würde die gesetzliche Rentenversicherung bei einer Differenzierung der Rentenanpassung nach der Rentenhöhe mit Umverteilungsaufgaben befrachtet, die mit ihren Grundprinzipien nicht vereinbar ist. In Deutschland hat sich über Jahrzehnte bewährt, dass die Rente den Löhnen folgt. Steigen die Einkommen für die arbeitende Generation, dann haben auch die Rentnerinnen und Rentner etwas davon und nehmen am wirtschaftlichen Erfolg teil. Wir stehen zur lohnbezogenen dynamischen gesetzlichen Rente.

Zudem ist zweifelhaft, ob eine gewünschte Einkommensumverteilung „von oben nach unten“ mit einer nach der Rentenhöhe gestaffelten Anpassung oder nach Umsetzung Ihres Vorschlages überhaupt zielgerichtet erreicht werden kann. Denn es ist nicht möglich, ohne weiteres zwischen Kleinrenten aufgrund niedrigerer Einkommen und Kleinrenten aufgrund nur vorübergehender Versicherungspflicht (z.B. bei Beamten und Selbständigen) zu unterscheiden. Eine bestimmte Rentenhöhe lässt somit keinen Schluss auf die umfassende Einkommenssituation einer Person oder eines Haushalts zu. Gerade Beamte und Selbständige verfügen aufgrund ihrer relativ kurzen Versicherungsdauer oftmals über einen Anspruch auf eine niedrige Rente, beziehen letztlich aber überdurchschnittlich hohe Alterseinkommen. Mit anderen Worten: Hinter „Kleinrenten“ können sich durchaus „Großverdiener“ verbergen. Aus diesem Grund spreche ich mich gegen Ihren Vorschlag aus.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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