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Stephan Stracke
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Frage von Werner S. •

Frage an Stephan Stracke von Werner S. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Stracke!
Kürzlich wurde dem Bundesgesundheitsminister (leider nicht persönlich, denn er hatte anscheinend keine Zeit für dieses Thema) eine Petition mit ca. 81.000 Unterschriften überreicht betreffs Einführung der sg. Widerspruchslösung insache Organspende.
Ich bin zwar (noch) nicht persönlich davon betroffen, finde es aber in Anbetracht der vielen, vielen Menschen, die auf eine Organspende warten müssen dringend nötig, diese so schnell wie möglich einzuführen, was bereits in den meisten europäischen Ländern geschehen ist. Unnötig viele Patienten müssen sterben, weil kein Spenderorgan zur Verfügung steht! Ausserdem würde es dem drohenden kriminellen Organhandel das Wasser abgraben!
Ich bitte Sie, in diesem Sinne tätig zu werden.
Mit freundlichen Grüssen,
Werner Sepp

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sepp,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Organspende in Deutschland. Leider komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten.

Die Organspende hat sich im letzten Jahr erneut rückläufig entwickelt. 2017 gab es bundesweit 797 Organspender, 60 weniger als im Jahr zuvor (2016 lag die Zahl bei 857). Die Anzahl der gespendeten Organe ist um 9,5 Prozent auf 2594 Organe gesunken. Das ist nicht zuletzt eine Folge des Vertrauensverlusts aufgrund skandalöser Ungereimtheiten auf den Wartelisten vor einigen Jahren.

Ich betrachte die Entwicklung mit Sorge. Immer wieder wird in diesem Zuge über die Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung diskutiert. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass die Widerspruchslösung nicht automatisch zu besseren Organspendezahlen führt. So haben die USA - wo es eine Zustimmungslösung gibt - hohe Organspendezahlen, während sich in Schweden trotz Einführung der Widerspruchslösung die Zahlen nicht verbessert haben.

Dies legt den Schluss nahe, dass die schlechten Organspendezahlen in Deutschland auf Probleme im Prozess der Organspende zurückzuführen sind. Dies hat auch der Deutsche Ethikrat, die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Deutsche Krankenhausgesellschaft bestätigt. Der noch unzureichende Prozess der Organspende soll nun verbessert werden. Bundesgesundheitsminister Spahn hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.

So sollen die Transplantationsbeauftragten mehr Zeit für ihre Aufgaben bekommen und deren Rolle gestärkt werden. Ab einer bestimmten Krankenhausgröße sollen sie von Routinearbeiten freigestellt werden, um sich voll auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe konzentrieren zu können. Der finanzielle Aufwand dieser Freistellung wird vollständig refinanziert. Zudem sollen die Transplantationsbeauftragten künftig regelmäßig hinzugezogen werden müssen, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen.

Darüber hinaus soll die Vergütung der Entnahmekrankenhäuser verbessert werden, damit Organspenden für die Krankenhäuser kein Draufzahlgeschäft mehr darstellen.

Kleinere Kliniken sollen außerdem durch qualifizierte Ärzte unterstützt werden. Oftmals fehlen gerade in kleineren Kliniken ausreichendes neurologisches und neurochirurgisches Personal, um den irreversiblen Hirntod eines Patienten festzustellen. Dafür soll ein Rufbereitschaftsdienst eingerichtet werden, um kleinere Krankenhäuser gezielt zu unterstützen. Ferner sollen Abläufe und Zuständigkeiten klar und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Kliniken werden demnach zukünftig dazu verpflichtet, klare Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess der Organspende festzulegen.

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll umfassend über die Widerspruchslösung diskutiert werden. Bundesgesundheitsminister Spahn hat vorgeschlagen, eine sogenannte doppelte Widerspruchslösung einzuführen.
Demnach soll jeder ein potentieller Spender sein, es sei denn, dem wird zu Lebzeiten explizit widersprochen. Diesen Widerspruch können auch Angehörige formulieren, wenn dies dem Willen des potentiellen Spenders entspricht. Die anstehenden Diskussionen werden zeigen, ob ein solcher erheblicher Eingriff in das persönliche Selbstbestimmungsrecht gerechtfertigt und notwendig ist, um die Organspende in Deutschland nachhaltig zu stärken. Ich stehe dem skeptisch gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

Stellv. Vorsitzender sowie arbeits- und sozial-,
gesundheits- und familienpolitischer Sprecher
der CSU im Bundestag

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