Frage an Stephan Stracke von Bernd M. bezüglich Familie
Kindergeldzahlungen an EU-Bürger, deren Kinder nicht in Deutschland leben
Sehr geehrter Herr Stracke,
den Medien entnehme ich, dass Österreich beabsichtigt, einen Gesetzesvorschlag einzubringen, der die Indexierung der Familienbeihilfe vorsieht, die sich exakt an den damaligen Vorschlag der EU-Kommission gegenüber Großbritannien anlehnt.
Aus welchem Grund ist hier ihre Partei so zögerlich und folgt nicht den österreichischen Bestrebungen?
Danke und Gruß
B. M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 19. August 2018, in der Sie die Anpassung des Kindergelds für EU-Bürger, deren Kinder nicht in Deutschland leben, ansprechen.
Entgegen Ihrer Aussage finde ich das Vorgehen meiner Partei nicht zögerlich. Tatsächlich ist die CSU Vorreiter in dieser Frage: Die bayerische Staatsregierung hat am 8. Juni 2018 unter der Bundesratsdrucksache 171/18 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergeldrechts in den Bundesrat eingebracht. Diesen Gesetzentwurf unterstütze ich.
Zu den Einzelheiten und Hintergründen des Gesetzentwurfs kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Seit 2010 hat sich die Zahlung von Kindergeld auf ausländische Konten fast verzehnfacht, von 35,8 auf 345 Millionen Euro im Jahr 2017. Diese Entwicklung muss korrigiert werden – im Interesse der deutschen Steuerzahler, aber auch im Interesse der Kinder, die wegen günstigerer Betreuungskosten im Heimatland zurückgelassen werden. Aus diesem Grund hat Bayern den Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergeldrechts in den Bundesrat eingebracht. Er sieht vor, bei der Berechnung des Kindergeldes künftig die Höhe der Zahlung an die jeweilige Kaufkraft des Wohnsitzlandes der Kinder anzugleichen (Indexierung). Dieser Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages