Frage an Stephan Stracke von Anton B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Stracke,
als Chefverhandler neben Andrea Nahles (SPD) und Karl-Josef Laumann (CDU) in der GroKo-Arbeitsgruppe Arbeit, Soziales und Rente und als Jurist würde ich gerne von Ihnen wissen:
Kennen sie die Probleme im Zusammenhang mit der „gesetzlichen Krankengeld-Falle“ (GKV-VSG, ab 23.07.2015) und werden Sie sich in den Verhandlungen dagegen engagieren?
Mit freundlichen Grüßen
A. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen die sogenannte „gesetzliche Krankengeld-Falle“ an. Dabei gehe ich davon aus, dass Sie von dem Sachverhalt ausgehen, dass es in bestimmten Fallkombinationen von Krankengeldbezug und Arbeitslosigkeit geschehen kann, dass kein Anspruch auf Krankengeld mehr besteht, wenn keine nahtlose Krankschreibung erfolgt.
Vor Erlass des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV- VSG) im Jahr 2015 galt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem Tag nach dem Arztbesuch. Viele Menschen wussten dies nicht und gingen zu spät zum Arzt, was zur Folge haben konnte, dass keine nahtlose Krankschreibung vorlag. Dies konnte wiederum zu einem Verlust des Anspruchs auf Krankengeld führen.
Mit dem Erlass des GKV-VSG wurde hier eine Verbesserung für die Betroffenen herbeigeführt. Denn seit dem GKV-VSG gilt die Krankschreibung bereits ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Das macht eine nahtlose Krankschreibung weniger aufwändig.
Die Notwendigkeit einer darüber hinausgehenden Rechtsänderung sehe ich nicht. Denn einem Bezieher von Krankengeld ist es zumutbar, seine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig vom Arzt feststellen zu lassen, so dass eine nahtlose Krankschreibung vorliegt. Diese Auffassung vertritt auch das Bundessozialgericht.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages
Stellv. Vorsitzender sowie arbeits- und sozial-,
gesundheits- und familienpolitischer Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
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