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Stephan Stracke
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Frage von Bernd M. •

Frage an Stephan Stracke von Bernd M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Stracke,

durch die Medien habe ich in der vergangenen Woche erfahren, dass die neue Bundesregierung unter der Führung von CDU/CSU, die im Koaltionsvertrag mit der SPD getroffene Vereinbarung über die Rente mit 63 Jahren nach 45 beitragspflichtigen Jahren rückgängig machen will. Zukünftig soll nur eine Rente bei schweren körperlichen Belastungen im Berufsleben nach 45 Jahren gelten. Wenn diese Aussage zutreffend ist, hätte ich gerne gewußt, warum nicht bereits vor der Bundestagswahl über diese geplante Maßnahme in der Öffentlichkeit gesprochen wurde? Als Wähler hätte ich, mit Kenntnis dieser Absicht, definitiv nicht die CSU gewählt. Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

H. M.

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre E-Mail über abgeordnetenwatch vom 7. November 2017 zur abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre nach 45 Beitragsjahren und für die Möglichkeit, ein Missverständnis aufzuklären.

Die Abschaffung oder eine Modifizierung der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren war in den letzten Wochen zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die entsprechende Forderung eines CDU-Bundestagskollegen von Ende Oktober 2017 war eine Einzelmeinung, ohne dass sie in den Gesprächen Auswirkungen auf die Positionierung der Union gehabt hätte.

Die CSU-Landesgruppe hält es für richtig, Versicherte zu privilegieren, die eine besonders lange Bindung zur gesetzlichen Rentenversicherung hatten, also in erster Linie lange rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren und Pflichtbeiträge gezahlt haben. Aus diesem Grund haben wir uns in der Vergangenheit auch für die abschlagsfreie Rente ab 65 Jahre nach 45 Beitragsjahren eingesetzt. Mit der Beschlussfassung der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre in der vergangenen Legislaturperiode wurde die bestehende Altersrente von 65 Jahren lediglich für einen Übergangszeitraum ausgeweitet. Für Rentenzugänge vom 1. Juli 2014 bis Ende 2015 wurde die Altersgrenze um zwei Jahre vorgezogen. Für Rentenzugänge seit 2016 wird die Altersgrenze dagegen schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Ab 2029 gilt dann wieder die Altersgrenze 65. Die CSU-Landesgruppe hält an der bestehenden Rechtslage fest. Mit uns wird es keine Abschaffung oder Modifizierung der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre nach 45 Beitragsjahren geben.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke

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