Frage an Stephan Stracke von Anton W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Stracke,
seit einiger Zeit ist das Freihandelsabkommen JAFTA in den Medien.
Unter anderem wird hier auch über die kommunale Wasserversorgung verhandelt.
Sehen Sie hier die Gefahr, dass die kommunale Wasserversorgung von ausländischen Investoren übernommen wird und wir alle dann höhere Gebühren befürchten müssen?
Würde mich über eine fachliche Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
A. W.
Sehr geehrter Herr W.,
die kommunale Wasserversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, deren Schutz und Erhalt erklärtes Ziel der CSU ist. In unserem Bayerplan haben wir dazu ausdrücklich festgehalten, dass die öffentliche Daseinsvorsorge Sache der Kommunen ist und dass unser Trinkwasser nicht kommerzialisiert werden darf.
Ganz in diesem Sinne enthält das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan auch keinerlei Verpflichtungen, Dienstleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge – wie zum Beispiel die Wasserversorgung, aber auch die Bereiche Bildung, Gesundheit, Kultur und soziale Dienste – zu privatisieren. Das Abkommen wird vielmehr Sonderregeln enthalten, die dafür sorgen, dass es den Mitgliedsstaaten weiterhin frei steht, diese Bereiche zu regulieren oder die entsprechenden Dienstleistungen selbst bereitzustellen. Zudem steht auch der Weg offen, bereits privatisierte Dienstleistungen wieder zu verstaatlichen und durch die kommunale Hand erbringen zu lassen.
Weitere Antworten auf häufige Fragen zu diesem Abkommen finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums ( www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/JEFTA/faq-freihandelsabkommen-eu-japan.html ) und der EU-Kommission ( http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/eu-japan-economic-partnership-agreement/agreement-explained/index_de.htm ).
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke, MdB