Frage an Stephan Stracke von Markus M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag,
ich bin ein unbescholtener Waffenbesitzer/Sportschütze mit legalem Waffenbesitz.
In Ihrem Wahlkreis gibt es viele Menschen, die das gleiche Hobby wie ich betreiben. Entweder als Sportschützen oder auch als Jäger.
Wie stehen Sie zum derzeitigen Waffenrecht in Deutschland?
Ist es aus Ihrer Sicht zu streng, oder zu locker?
Wie haben sich tatsächlich die bisherigen Verschärfungen im Bezug auf die Sicherheit ausgewirkt?
Wie sind legale Waffen im Vergleich zu illegalen Waffen und deren Besitzern aus Ihrer Sicht zu bewerten?
Ich freue mich über Ihre Antworten, die ich dann gerne in meinem Bekanntenkreis diskutieren möchte.
Mit freundlichen Grüßen
M. M.
Sehr geehrter Herr M.,
herzlichen Dank für Ihre Fragen vom 31. August 2017.
Der Schießsport, die Jagd und das Sammeln historischer Waffen gehören sowohl zu den bürgerlichen Freiheiten wie auch zur Tradition unseres Landes und werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert. Wir waren zu Recht stolz auf unsere Schützen in Rio bei den Olympischen Spielen im vergangenen Jahr. Für eine grundlegende Verschärfung des deutschen Waffenrechts besteht auch vor diesem Hintergrund aus meiner Sicht keine Notwendigkeit.
Oftmals sehen sich die Besitzer legaler Waffen in unserem Land zu Unrecht einem Generalverdacht ausgesetzt, der in keiner Weise zu rechtfertigen ist. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vertritt daher seit jeher den Standpunkt, dass ungerechtfertigte Belastungen von Besitzern legaler Waffen nicht hinnehmbar sind. Unser Ziel, diese Belastungen zu verhindern, hat im Übrigen auch dazu geführt, dass im Rahmen der Novellierung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie im Hinblick auf den ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf deutliche Verbesserungen erzielt werden konnten.
Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament konnte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag erreichen, dass etliche der ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Regelungen entweder gestrichen oder deutlich abgeschwächt werden. So sollen die zunächst vorgesehenen flächendeckenden medizinischen und psychologischen Untersuchungen für Waffenbesitzer, die generelle zeitliche Befristungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen und das generelle Verbot von halbautomatischen Waffen nicht weiter verfolgt werden.
Im Hinblick auf die Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist daher absehbar, dass diese wohl zu weniger Änderungsbedarf an unserem nationalen Waffenrecht führen wird, als von vielen zunächst befürchtet. Selbstverständlich wird die Union auch im Rahmen der anstehenden Umsetzung in das nationale Recht den sich aus der Reform ergebenden Änderungsbedarf im Interesse der Jäger, Schützen und Sammler so gering wie möglich halten.
Die berechtigten Belange der Legalwaffenbesitzer hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag auch bei der Änderung der Aufbewahrungsvorschriften in diesem Jahr vertreten. So konnten wir bereits sehr früh zu Beginn der Erstellung des Gesetzentwurfs erreichen, dass für bereits vorhandene Waffenschränke ein umfassender und zeitlich unbeschränkter Bestandsschutz vorgesehen wird. Ein Verbot aller Behältnisse, die nicht der Norm DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entsprechen, konnte im Interesse der Legalwaffenbesitzer vermieden werden. Hierbei handelt es sich aus Sicht der Union um einen deutlichen Erfolg unserer Politik, denn dieser zeigt deutlich, dass wir die berechtigten Belange der Sportschützen, Jäger und Waffensammler im Blick behalten.
Ich darf Ihnen daher versichern, dass ich mich auch weiterhin für einen maßvollen Umgang mit den Legalwaffenbesitzern in unserem Land einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke