Frage an Stephan Stracke von Karl-Heinz B. bezüglich Verkehr
Fortschreibung der LPG Förderung über 2018 hinaus
Sehr geehrter Herr Stracke,
vor dem Hintergrund des Dieselskandals und der dadurch verursachten Emissionen - wie werden Sie sich gegenüber dem Finanzministerium verhalten? Immerhin investieren LPG Fahrer auf eigene Kosten erhebliche Umbaukosten und reduzieren damit gerade in den Städten den CO 2 Ausstoß erheblich. Stimmen Sie der Bundesratinitiavie von April 17 zu?
Diese fordert weiterhin eine gleichbereichtige Förderung von CNG und LPG
Danke für Ihre Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Bräckelmann,
herzlichen Dank für Ihre Frage vom 24. Mai 2017 zur Verlängerung der Energiesteuerbegünstigung für Autogas über 2018 hinaus.
Alternative Antriebe können einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen der von der Bundesregierung angestrebten CO2-Reduktion leisten. Aus diesem Grund hatten wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Autogas über 2018 hinaus zu verlängern.
Nach langandauernden Ressortabstimmungen hat das Bundeskabinett am 15. Februar den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Dem Einsatz unseres Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt MdB ist es zu verdanken, dass die Fristen für die Energiesteuerermäßigung für Erdgas im Regierungsentwurf noch einmal deutlich verlängert worden sind. Erdgas, das als Kraftstoff verwendet wird (CNG), soll über 2018 hinaus bis 2026 steuerbegünstigt sein. Die Steuerbegünstigung soll aber in den letzten drei Jahren stufenweise zurückgefahren werden.
In den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs hat sich die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag erfolgreich dafür eingesetzt, dass nun auch Autogas (LPG) über 2018 hinaus steuerlich gefördert bleibt. Der Kompromiss mit dem Koalitionspartner sieht vor, dass die steuerliche Förderung von Autogas bis 2022 bestehen bleibt. Auch bei Autogas soll die Steuerbegünstigung aber in den letzten drei Jahren – also ab 2019 – stufenweise zurückgefahren werden. Das entsprechende Gesetz wurde am 1. Juni 2017 im Deutschen Bundestag verabschiedet
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke