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Stephan Stracke
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Frage von Hans M. •

Frage an Stephan Stracke von Hans M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Stracke,

ich bin sehr enttäuscht, dass der "grosse Wurf" der Rentenreform wieder einmal nicht zu einem allseits gewünschtem Ergebnis führt.
Warum ist niemand so mutuig, bestehende Regelungen und Gestze in frage zu stellen.
Lasst doch auchmal die Beamten und Selbständige mit einem relativ geringen Obulus in die Rentenkasse einzahlen. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass sich niemand an dieses Thema heranwagt. Gesetze kann man ändern. Warum nicht auch dieses?

Freundliche Grüße
H. Müller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 26. November 2016, in der Sie – vermutlich bezugnehmend auf die Ergebnisse des Rentengipfels der Koalition am 24. November 2016 – die Reichweite der beschlossenen Reformpläne kritisieren und eine Eingliederung von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung fordern.

Hinsichtlich der Altersvorsorge von Selbständigen haben sich CDU und CSU im Sommer 2016 darauf geeinigt, eine Versicherungspflicht für Selbständige anzustreben. Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung soll allerdings nur eine von mehreren Möglichkeiten zur verpflichtenden Altersvorsorge darstellen. Auch Lebensversicherung, Riester-Rente oder die Absicherung über berufsständische Versorgungsnetzwerke (z.B. bei Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten) sollen den Selbständigen offenstehen. Oberstes Ziel ist hierbei die Vermeidung von Altersarmut und das Abrutschen in die Grundsicherung auf Kosten der Allgemeinheit.

Bei Ihrem Vorschlag auf Eingliederung der Beamten in das System der gesetzlichen Rentenversicherung sind insbesondere drei Überlegungen zu bedenken: Erstens wäre hierzu eine Grundgesetzänderung nötig, da die „institutionelle Garantie“ des Grundgesetzes zugunsten des Berufsbeamtentums (Art 33 V GG) auch die Beamtenversorgung erfasst. Zweitens würden – selbst wenn eine Verfassungsänderung mehrheitsfähig wäre – die Dienstherren (Bund, Länder, Kommunen) eine Übernahme der bereits pensionierten Beamten durch die gesetzliche Rentenversicherung fordern, um eine Doppelbelastung durch Pension und Arbeitgeberbeiträge zu vermeiden. Die Rentenversicherung hätte dadurch sofort höhere Ausgaben. Drittens wären die Beamten aufgrund ihrer längeren durchschnittlichen Lebensdauer „teure Risiken“ für die gesetzliche Rentenversicherung. Es ist aufgrund der zuvor dargestellten Überlegungen daher mehr als fraglich, ob sich durch die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung die Finanzierungsprobleme lösen lassen.

Allerdings besteht auch bei der Beamtenversorgung unstreitig Reformbedarf. Schließlich steht sie vor ähnlichen demografischen Herausforderungen wie die gesetzliche Rentenversicherung. Insbesondere bei der Berechnung der Beamtenpensionen, die z.B. für Bundesbeamte in der Regel auf Grundlage des vor Pensionsbeginn zuletzt erzielten Bruttogehaltes erfolgt, sehe ich Diskussionsbedarf. Es gilt zu überlegen, ob nicht aus Gründen der Fairness gegenüber den gesetzlich Versicherten der Blick auf das gesamte Dienstleben der Beamten gerichtet werden sollte.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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