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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Georg B. •

Frage an Stephan Stracke von Georg B.

Sehr geehrter Herr Stracke,

können Sie mir begründen, warum Sie als Abgeordneter einer christlichen Partei, für den Einsatz deutscher Streitkräfte im Ausland ohne UN Mandat zugestimmt haben.

Frank Walter Steinmeier sprach von einem nur kurzen Einsatz. Das haben die Menschen im ersten Weltkrieg auch geglaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Brandner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Brandner,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06. Dezember 2016, in dem Sie sich kritisch zum Bundeswehreinsatz in Syrien und dem Irak äußern.

Der islamistische Terror hat schon zwei Mal im vergangenen Jahr im Herzen von Paris zugeschlagen. Einer unserer engsten Freunde wurde angegriffen und hat uns um Hilfe gebeten. Der Anschlag fand zwar in Frankreich statt, galt aber auch uns – wie schon die Wahl des Länderspiels als Anschlagsziel zeigt. Mit dem Einsatz zeigen wir praktische Solidarität mit Frankreich und erfüllen die Beistandspflicht aus Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag befürwortet daher den Einsatz der Bundeswehr gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) und hat dem Antrag der Bundesregierung bei einer Enthaltung zugestimmt.

Den IS muss man in vielfältiger Weise bekämpfen – auch militärisch. Deutschland ist schon seit längerem Teil der Allianz gegen den IS. Mit Waffenlieferungen und Ausbildungshilfe für die Peschmerga im Nordirak leisten wir einen der effektivsten Beiträge gegen den IS. Jetzt ergänzen wir unser Engagement um einige Komponenten (Recce-Aufklärungstornados, Fregatte, Luftbetankung), um die uns unsere Freunde konkret gebeten haben. Im unübersichtlichen Syrienkonflikt liefern wir mit präzisen Lagebildern wertvolle Informationen über Frontlinien, IS-Stellungen aber auch Fluchtbewegungen und helfen damit, zivile Opfer zu vermeiden. Auch viele andere EU-Mitgliedstaaten sind aktiv geworden, um Frankreich Beistand zu leisten: So setzt etwa Belgien ebenfalls eine Fregatte im Mittelmeer als Geleitschutz ein, Rumänien entlastet Frankreich bei Einsätzen in Mali und Zentralafrika, auch Spanien stützt Frankreich in Afrika und wird in Kürze über eine Beteiligung in Syrien entscheiden. Großbritannien hat aufgrund europäischer Solidarität entschieden, u. a. seine Luftangriffe in Syrien auszuweiten und Frankreich den Flughafen in Akrotyri (Zypern) zur Verfügung zu stellen. Das Ziel des internationalen Einsatzes ist klar begrenzt und realistisch: Die weitere Ausbreitung des IS in Syrien und dem Irak soll verhindert, das Kalifat weiter zurückgedrängt, seine Strukturen zerschlagen und Rückzugsräume zerstört werden. Uns ist dabei klar, dass wir gegen den Terror auch hier in Deutschland und Europa vorgehen müssen, insbesondere indem wir die Grenzen besser schützen, die Polizei stärken, den Informationsaustausch der Nachrichtendienste verbessern, die Propaganda des IS zum Schweigen bringen und in Prävention investieren, um Radikalisierungen zu verhindern. Auch eine engere Zusammenarbeit mit der Türkei ist unerlässlich. Trotzdem ist all das keine Alternative dazu, den IS auch militärisch dort zu bekämpfen, wo er seine territoriale Basis und militärische Infrastruktur hat. Da Deutschland über die Unterstützung der Kurden dem IS bereits schwer geschadet hat, sind wir ohnehin im Visier der Terroristen. Wir importieren keine französischen Probleme durch „militärische Einmischung“.

Deutschland handelt auch auf solider völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Grundlage. Der IS ist eine mörderische Terrorbande, die Europa und Staaten im Nahen Osten bewaffnet angreift. Dabei ist völlig unerheblich, ob die Befehlsempfänger des selbsternannten „Kalifen“, die den Angriff ausführen, französische, belgische oder deutsche Staatsbürger sind. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hat mehrfach einhellig festgestellt, dass der IS eine Gefahr für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstellt und bekämpft werden muss. Die angegriffenen Staaten haben nach Artikel 51 der VN-Charta das Recht, sich individuell oder kollektiv – d. h. mit Hilfe von Bündnispartnern – gegen diese bewaffneten Angriffe zu verteidigen. Die ist auch in Syrien möglich, da das Land weder willens noch in der Lage ist, effektiv gegen den IS vorzugehen. Deutschland leistet Frankreich und anderen Nationen Nothilfe gegen den IS, nach Artikel 51 VN-Charta in Verbindung mit der jüngsten Resolution 2249 (2015) des VN-Sicherheitsrates, in der erneut die Staatengemeinschaft aufgerufen wurde, alle notwendigen Maßnahmen gegen die Bedrohung durch den IS zu ergreifen. Deutschland handelt nach den Regeln der Charta sowie in Erfüllung des Auftrags des Sicherheitsrates und seiner Beistandspflicht aus dem EU-Vertrag. Das militärische Engagement erfolgt daher im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit (Artikel 24 Absatz 2 Grundgesetz).

Selbstverständlich kann es keine rein militärische Lösung des Konflikts in Syrien und der Region geben. Der militärische Einsatz ist Teil einer politischen Gesamtstrategie für die Region und geht einher mit parallelen diplomatischen Initiativen. Unser Hauptziel ist es, das entsetzliche Morden in Syrien so schnell wie möglich zu beenden. Die Wiener Gespräche aller wichtigen Mächte – darunter Saudi-Arabien und Iran – sind ein Zeichen der Hoffnung und verdienen jegliche Unterstützung. Dabei sind ein Waffenstillstand und innersyrische Verhandlungen der nicht-terroristischen Oppositionsgruppen mit Vertretern des Assad-Regimes über die Bildung einer Übergangsregierung vorrangige Zwischenziele. Dann können wir die langfristigen Ziele in Angriff nehmen, wie den Wiederaufbau des Landes und den Versöhnungsprozess.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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