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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Christian F. •

Frage an Stephan Stracke von Christian F.

Sehr geehrter Herr Stracke,

mich würde Ihre Stellungnahme zum Fracking, speziell zur Petition von Frau Schuhmacher interessieren. Über eine Reaktion würde ich mich freuen und verbleibe zwischenzeitlich

Mit freundlichen Grüßen
Christian Fröhlich

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CSU

Sehr geehrter Herr Fröhlich,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerne Stellung nehme.

Beim Thema Erdgasförderung und Anwendung der Fracking-Technologie gilt für mich, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat sowohl beim konventionellen Fracking aus Sandstein als auch beim unkonventionellen Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein absoluten Vorrang. Die von der Bunderegierung vorlegelegten Gesetzesentwürfe einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der Fracking-Technologie halte ich daher für den richten Weg. Ich verweise Sie hierzu ergänzend auf meine Antwort auf dieser Plattform von 28. April 2015.

Gegen ein pauschales Verbot der Fracking-Technologie – wie es in der von Ihnen angesprochenen Petition gefordert wird – sprechen insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken. Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes kann eine Technologie in Deutschland nicht einfach pauschal verboten werden. Bereits das vorgesehene weitgehende Verbot des unkonventionellen Frackings lässt sich nur rechtfertigen, wenn das Verfahren tatsächlich nicht sicher und umweltgerecht eingesetzt werden kann. Zu dieser Frage gibt es bisher unterschiedliche wissenschaftliche Ansichten. Hier ist weitere Forschung notwendig. Deshalb sollen einige wenige Probebohrungen zugelassen werden – unter strengen Auflagen und Regeln.

Darüber hinaus soll das seit Jahrzehnten praktizierte und bewährte konventionelle Fracking bei der Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin grundsätzlich möglich sein. Allerdings werden auch hier die Anforderungen des rechtlichen Rahmens deutlich verschärft und um umfangreiche Verbote und Einschränkungen ergänzt.

In den letzten Wochen haben die Koalitionspartner die Vorschläge der Bundesregierung ausführlich im Parlament beraten. Auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurden folgende weitere Verschärfungen der Anforderungen an den Einsatz der Fracking-Technologie gegenüber den Regierungsentwürfen vereinbart:

• Klarstellung, dass auch Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, ebenfalls in die Ausschlussgebiete für Fracking einbezogen werden sollen.
• Einschränkung des Bestandsschutzes für die bestehenden Genehmigungen zur Verpressung von Lagerstättenwasser, um zu erreichen, dass die Verpressung aufgrund bestehender Genehmigungen schneller beendet wird.
• Konkretisierung des Standes der Technik (also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik) bei der Verpressung von Lagerstättenwasser.
• Aufhebung der bisherigen Unterscheidung zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung. Es sollen jeweils die gleichen strengen Anforderungen gelten.
• Streichung der 3000-Meter-Grenze, unter der Fracking unter strengen Auflagen möglich wäre. Damit wird Fracking in unkonventionellen Lagerstätten auch unterhalb von 3000 Metern verboten.
• Einführung einer zusätzlichen Regelung, nach der Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser über die Raumordnung durch die Länder als Ausschlussgebiete gesichert werden können.
• Begrenzung der wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen auf die für den Erkenntniszuwachs unbedingt notwendige Anzahl.
• Nochmalige Ausweitung der Bergschadenshaftung nun auch auf Schäden durch Erderschütterungen.

Die Gesetzesentwürfe sollen zeitnah nach der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke, MdB

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