Frage an Stephan Stracke von Joachim B.
Sehr geehrter Herr Stracke,
die Flexi-Rente als wichtiger Bestandteil in der Volkswirtschaft? Wird der Willige bestraft, oder? - Folgender Fall: Ich habe mich lange bevor ich zur Regelaltersrente aufgefordert wurde, meine arbeitswillige Zukunft als Freelancer der DRV Bund kundgetan. Folglich wurde die Rente berechnet und die Krankenversicherung geregelt. So glaubte ich! Dann hatte ich einen Unfall und wurde zum Empfänger von Krankengeld. Als dann das tatsächliche Rentenalter erreicht war, hat die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes eingestellt. Die Berechnung der Kassenbeiträge war entsprechend hoch, sodass ich davon ausgehen musste, im Krankheitsfalle abgesichert zu sein! Da die Differenz zwischen Rente und Krankengeld erheblich ist, frage ich mich, warum soll ich mein Wissen und Können weiterhin der freien Wirtschaft zur Verfügung stellen? Ich werde aufgrund meiner Einkommen, wenn ich meine Verletzungen auskuriert habe und wieder arbeite, Kranken-kassenbeiträge in voller Höhe bezahlen müssen, die Einkommenssteuer an die Finanzkasse abführen und sonstige Abgaben aufbringen müssen.- Mein Eindruck ist, dass auf der einen Seite Volksvermögen verschleudert wird in Form von Rente mit 63 ohne Abzüge und andererseits diejenigen die der Volkswirtschaft, aufgrund des Fehlens von Fachkräften, über das Rentenalter hinaus ihre Leistungen anbieten, nicht adäquat belohnt werden. - Abschliessend nun noch meine Frage: Wie kann, wie in meinem Fall, eine Krankengeldfortzahlung erreicht werden? -
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Gerne erwarte ich Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruss aus Bad Grönenbach
Joachim Beck
Sehr geehrter Herr Beck,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. April 2015 zum Thema „Flexi-Rente“.
Ältere Arbeitnehmer werden in Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels für die Betriebe und die Gesamtwirtschaft zunehmend wertvoller. Immer mehr Menschen sind daran interessiert, nach Erreichen der Regelaltersgrenze und dem Eintritt in die Rente weiter eine Tätigkeit auszuüben. Nach geltendem Recht zahlen Arbeitgeber ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung unverändert weiter, wenn sie einen Rentner beschäftigen. Ein Vorteil aus diesen Beiträgen erwächst für den Beschäftigten dagegen nicht.
Das wollen wir ändern. Um einen stärkeren Anreiz zu setzen, parallel zum Rentenbezug weiter einer Tätigkeit nachzugehen, wollen wir erreichen, dass die gezahlten Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung zukünftig eine Erhöhung der Rente des Beschäftigten bewirken. Die Deutsche Rentenversicherung soll dazu einmal im Jahr die Anzahl der erwirtschafteten Entgeltpunkte feststellen. Die Rente soll sich dann um den jeweils entsprechenden Betrag erhöhen. Rentnern wird es auf diese Weise ermöglicht, ihre Rente weiter aufzubessern. Damit auf diesem Wege nicht lediglich nur Mini-Anwartschaften aufgebaut werden, sollen von der Neuregelung allerdings nur diejenigen Rentner profitieren, die den Arbeitgeberbeitrag freiwillig um ihren eigenen Arbeitnehmeranteil aufstocken. Daneben wollen wir den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung abschaffen. Auf diese Weise wird ein zusätzlicher Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer geleistet. Diese Veränderungen stellen eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum geltenden Recht dar.
Für Versicherte, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, besteht kein Anspruch mehr auf Krankengeld. An dieser Stelle planen wir keine Änderung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke