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Stephan Stracke
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Frage von Maximilian T. •

Frage an Stephan Stracke von Maximilian T. bezüglich Verkehr

sehr geehrter Herr stracke,

wie ich anhand der neueren Fragen ablesen kann, empfinde nicht nur ich den z.b. in der Tagesschau postulierten Fraktionszwang, den es ohne Zweifel gibt, als Widerspruch zu dem von Ihnen zitierten GG Paragraph. die sogenannten Abweichler, welche alle Jubeljahre den Ablauf "behindern", werden ja auch ausgiebig medial besprochen.
da sie aber sicher auch diesmal nichts anderes dazu schreiben werden können, unterlasse ich eine Frage hierzu.

wesentlich spannender ist die Frage, warum man im Gegensatz zu allen anderen Flugzeugabstürzen bis jetzt noch nichts aus London von mh17 gehört hat.
könnten Sie ihre Position nützen, um zu erfahren, warum bis heute der Beweis für die schon erfolgten Verurteilungen fehlt?
sie müssen ja nicht wie der bundesstaatsanwalt in der causa nsa gegen unbekannt ermitteln, man weiß ja, wo der Flugschreiber seit 6 Monaten untersucht wird. Normalerweise dauert ein Ausspielen von 10 Minuten Audiomaterial bei mir relativ exakt 10 Minuten. Wenn man komplette technische Möglichkeiten hat und ein Gerät vor sich hat, was Standart und für Abstürze konzipiert ist, sollte das Team in London dafür eigentlich nur 2-3 Kabel und ihre Software anschließen. Das Übersetzen sollte dann in Behördenkreisen vor dem Mittagessen erledigt sein, falls Malaysisch gesprochen wurde. Nachmittags wäre dann Zeit, eine PK mit dem Mitschnitt, einem Transkript der Fluglotsen und den Bildern der zahlreichen Überwachungssysteme Vorort (awacs, russische Flugabwehr, Sattelitenbilder usw.) durchzuführen. Wie sonst halt auch!
Da dies alles unterbleibt, entsteht der Verdacht der Unterschlagung von Beweismitteln. Aber da Sie sich in diesem juristischen Bereich besser auskennen, bitte ich Sie, über Ihre Möglichkeit der Nachforschung diesbezüglich nachzudenken und eventuelle Ergebnisse Ihrem Souverän,
also mindestens uns Ostallgäuern ;-) (falls ich das GG richtig interpretiere?), mitzuteilen.

vielen Dank und Grüße aus der sonnigen Heimat.

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Sehr geehrter Herr Thomae,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Februar 2015.

Der Absturz von Flug MH17 der Malaysia Airlines mit seinen vielen Opfern, darunter auch vier Deutschen, stellt einen weiteren tragischen Höhepunkt der Ukraine-Krise dar.

Die niederländische Flugunfalluntersuchungsbehörde „Dutch Safety Board“ hat auf Bitte der ukrainischen Regierung die Leitung der Untersuchung übernommen. Die Inhalte der Flugunfalluntersuchung unterliegen nach Annex 13 der Chicagoer Konvention der International Civil Aviation Organization und laut der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 ausdrücklichen Verschwiegenheitsverpflichtungen. Es obliegt daher allein dem „Dutch Safety Board“ als zuständige Behörde, etwaige Auskünfte zum Inhalt möglicher Aufzeichnungen des Flugverkehrs zu erteilen. Insofern besteht von meiner Seite keine Möglichkeit, auf die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen Einfluss zu nehmen.

Unter www.safetyboard.nl ist von der niederländischen Untersuchungsbehörde am 9. September 2014 ein erster Zwischenbericht veröffentlicht worden. Das „Dutch Safety Board“ hat erklärt, den endgültigen Bericht innerhalb eines Jahres nach dem Absturz fertig stellen zu wollen.

Die Endergebnisse der laufenden Untersuchungen müssen nun zunächst abgewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke

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