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Stephan Stracke
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Frage von Maximilian T. •

Frage an Stephan Stracke von Maximilian T. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Stracke;

Sie als mein Abgeordneter können mir vielleicht den sanktionswürdigen und möglicherweise moralischen Unterschied zwischen den eventuell nicht justiziablen Verhaltensweisen verschiedener Regierungen erklären:

1. Gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" auch in der Aussenpolitik?
2. Das menschenverachtende Gebaren der US-Regierung (Guantanamo, JSOC) ist nicht sanktionswürdig weil nach deren Recht legal?
3. Darf eine Regierung einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung führen mit dem Argument "territoriale Integrität"(Ukraine) oder ist das wie in Syrien sanktionswürdig?
4. Welche territoriale Intergrität geniessen die Palästinenser?
5. Ist ein Militärputsch, der in den Medien nicht mehr existiert (z.B. Ägypten) jetzt legal oder sanktionswürdig oder wie in Lybien egal?
6. Was halten Sie von Herrn Gaucks Entscheidung, Russland nicht mehr zu bereisen?

Über eine Aufklärung würde ich mich freuen, auch wenn ich weis, dass Aussenpolitik nicht direkt Ihre Ausschüsse betrifft, ausser vielleicht Tourismus ;-)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Thomae,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Oktober 2014. Ich erlaube mir diese im Zusammenhang zu beantworten und möchte Sie zusätzlich auf meine bereits auf dieser Plattform veröffentlichten Einschätzungen zur Lage in der Ukraine vom 26. Mai 2014 und dem 15. April 2014 verweisen.

Deutschland steht zu seiner Verantwortung in der Welt. Unsere demokratischen, menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards sind der Kompass deutscher Außenpolitik. Allerdings gibt es keine Musterlösung, keine Schablone für einen erfolgreichen Umgang mit den gegenwärtigen Krisen in der Welt. Dafür sind die Krisenregionen viel zu verschieden und von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Dies gilt es zur Kenntnis zu nehmen.

Außenpolitik ist deshalb ein Annäherungsprozess, der auch von Widersprüchen und Rückschlägen geprägt sein kann. Wir wollen unseren moralischen Grundsätzen folgen, aber auch deutschen und europäischen Sicherheitsinteressen. Dies lässt sich teilweise nicht widerspruchsfrei in Abgleich bringen. Auf der Suche nach individuellen Lösungen muss dann in jedem Einzelfall eine gründliche Abwägung erfolgen, um gemeinsam mit unseren NATO-Partnern praktikable Vorgehensweisen zu finden.

Die Situation im Nordirak ist ein solcher Abwägungsprozess. Einerseits steht das Prinzip, keine Waffen in Krisengebiete zu liefern. Andererseits gilt aber auch der Grundsatz, Menschenleben zu schützen. Die Kurden sind in der Region der wichtigste Gegner der ISIS. Werden sie von ISIS geschlagen, sind nicht nur sehr viele Menschenleben, sondern die Stabilität der gesamten Region in akuter Gefahr. Deshalb sind wir bereit, gemeinsam mit unseren europäischen Partnern, die Ausrüstung zu liefern ist, die notwendig ist, damit die Kurden der ISIS Einhalt gebieten können. Das ist keine leichte Entscheidung, aber nur zusehen wäre aus meiner Sicht auch der falsche Weg.

In der Ukraine-Krise anderseits halte ich den von der Bundesregierung verfolgten Dreiklang aus Gesprächen, Hilfen und Sanktionen weiterhin für richtig. Oberstes Ziel muss es sein, eine politische Lösung für diesen Konflikt zu finden.

Das gilt auch für den Bürgerkrieg in Syrien. Neben den diplomatischen Bemühungen für eine politische Lösung hilft die Bundesregierung ganz konkret den Flüchtigen in der Region. So werden die angrenzenden Aufnahmeländer unterstützt, damit diese die humanitäre Versorgung der syrischen Flüchtlinge gewährleisten können. Neben einer humanitäre Hilfe in finanzieller Form ist auch das THW im Einsatz und leistet technische sowie logistische Unterstützung beim Aufbau und dem Betrieb der Flüchtlingslager vor Ort.

Ob all diese Bemühungen gelingen werden, wird die Zukunft zeigen. Sicher ist: Am Ende tragen wir Verantwortung. Für Nicht-Handeln genauso wie für unser Handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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