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Stephan Stracke
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Frage von Benjamin L. •

Frage an Stephan Stracke von Benjamin L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Stracke,

warum haben Sie sich bisher dem Transparenz-Check von abgeordnetenwatch.de verweigert?

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Linsner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Linsner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mich am Transparenz-Check nicht beteiligt, weil ich die derzeitigen gesetzlichen Regeln für ausreichend erachte. So bestimmen beispielweise die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages entsprechende Offenlegungspflichten für Tätigkeiten, die neben dem Mandat ausgeübt werden. Diese Offenlegungspflichten wurden seit dieser Wahlperiode noch einmal verschärft. Eine neue zehnstufige Regelung für einmalige, aber auch regelmäßige Einkünfte ab 1.000 € wurde eingeführt. Diese Regelung ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, schnell und transparent nachzuvollziehen, welcher Politiker wie viel Nebeneinkünfte bezogen hat.
Darüber hinaus hat der Bundestag im Februar 2014 die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu geregelt und damit unter anderem die UN-Konvention gegen Korruption umgesetzt. Der Neuregelung gingen lange Diskussionen voraus, da sichergestellt werden musste, dass der neue Tatbestand so ausgestaltet wird, dass zum einen das unlautere und strafwürdige Verhalten von und gegenüber Abgeordneten wirksam erfasst werden kann. Zum anderen muss auch dem Grundsatz des freien Mandats und der Besonderheiten des politischen Prozesses Rechnung getragen werden. Abgeordnete werden ja gewählt, um Interessen zu vertreten. Künftig muss bei allen Mandatshandlungen – nicht mehr nur bei Abstimmungen in der Volksvertretung – sichergestellt sein, dass sie nicht mit Geld oder anderen Vorteilen erkauft worden sind. Eine Strafbarkeit kommt also in Betracht, wenn der Vorteil als Gegenleistung für eine Handlung in Wahrnehmung des politischen Mandats vereinbart wurde und der Abgeordnete sich an Aufträgen und Weisungen des Vorteilsgebers hält.
In Bezug auf die Parteispenden gibt das Parteiengesetz in Deutschland schon heute einen transparenten und verlässlichen Rahmen vor, der genau festlegt, unter welchen Regelungen Parteispenden veröffentlicht werden müssen. Parteispenden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende im jeweiligen Rechenschaftsbericht der Partei zu verzeichnen. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen, der diese dann veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke

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