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Stephan Stracke
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Frage von Richard H. •

Frage an Stephan Stracke von Richard H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Herr Stracke,

Sie erhöhen sich Ihre Bezüge auf Bundesrichterniveau. Ich nehme an, Sie sind der Meinung, dass ist eine gerechte Bezahlung. Ok, es sei Ihnen gegönnt. Nur, Bundesrichter dürfen keine unbegrenzt bezahlte Nebentätigkeiten ausüben. Und hier fängt der Vergleich an zu hinken...
Des Weiteren soll ab 2016 die Diätenerhöhung der Nominallohnentwicklung angepasst werden. Wie wärs, wenn sich die Abgeordneten mal mit der Bevölkerung ins gleiche Boot setzen würden und sich mit der Reallohnentwicklung zufrieden geben würden?

Mit freundlichen Grüßen
Richard Hegenauer

P.S. Ich warte noch auf Ihre Antwort zu meiner Frage bezüglich Ihrer Abstimmung zum Thema Genmais.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hegenauer,

vielen Dank für Ihr Anfrage vom 21.02.2014.

Grundsätzlich kann in unserem Land jeder Arbeitnehmer einer Nebenbeschäftigung nachgehen, sofern die Interessen des Hauptarbeitgebers dem nicht entgegenstehen. Auch Beamte und die von Ihnen angesprochenen Bundesrichter dürfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine Nebentätigkeit ausüben. Es ist konsequent, dass das Abgeordnetengesetz Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art für Bundestagsabgeordnete neben dem Mandat grundsätzlich zulässt.

Voraussetzung ist, dass die Ausübung des Mandates im Mittelpunkt der Arbeit des Mitglied des Bundestages steht. Die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages enthalten dazu entsprechende Offenlegungspflichten für Tätigkeiten, die neben dem Mandat ausgeübt werden. Diese Offenlegungspflichten wurden seit dieser Wahlperiode noch einmal verschärft. Eine neue zehnstufige Regelung für einmalige, aber auch regelmäßige Einkünfte ab 1.000 € wurde eingeführt. Diese Regelung ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, schnell und transparent nachzuvollziehen, welcher Politiker wie viele Nebeneinkünfte bezogen hat. Gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis, dass die Mehrheit der Abgeordneten im Übrigen nur ehrenamtliche Tätigkeiten neben dem Mandat ausüben.

Ihre Kritik an der Kopplung der Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung an die Entwicklung des Nominallohnindexes kann ich nicht teilen.

Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass sich die Vergütung der Abgeordneten ebenso entwickelt wie die Entlohnung der abhängig Beschäftigten. Der Nominallohnindex ist dabei repräsentativ für die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste in der Bundesrepublik Deutschland und ein allgemein verwendeter, nicht eigens für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung konstruierter Index. Die daraus errechnete Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ist für die Öffentlichkeit leicht nachvollziehbar. Der Bundestagspräsident veröffentlicht diese. Durch dieses Veröffentlichungsverfahren ist die jeweils aktuelle Entschädigungshöhe für jedermann einsehbar.

Im Ergebnis halte ich die jetzt gefundene Lösung daher für sachgerecht und transparent.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke, MdB

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