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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Anita S. •

Frage an Stephan Stracke von Anita S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Stracke,

ich bin sehr in Sorge über die Ausspionierung deutscher Bundesbürger durch andere Länder wie z.B. die USA.
Meine Privatsphäre ist mein Grundrecht. Und ich bin sehr enttäuscht über die verhaltene Reaktion unserer Regierung diesbezüglich. Eigentlich, doch dies ist lediglich meine Meinung, hätte Herr Friedrich bei seinem Besuch in den USA "mal ordentlich auf den Tisch hauen sollen".
Ich möchte keine Zustände befürchten müssen wie sie damals im Dritten Reich, in der DDR und aktuell auch in China (und anderen Ländern) vorherrschen.

Was gedenken Sie, Herr Abgeordneter, in dieser Sache zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen,
A. Schönbohm, Dipl.-Ing. (FH)

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schönbohm,

vielen Dank für Ihre Email vom 21. Juli 2013, in der Sie Ihre Bedenken zu den Abhörmaßnahmen der USA und Großbritannien durch Spähprogramme wie Prism und durch die NSA äußern.

Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger zu schützen und seine Freiheiten und Grundrechte zu achten. Die Debatte über die Rechtmäßigkeit des Ausspähens persönlicher Daten im Internet zeigt jedoch, wie schwierig es ist, das richtige Verhältnis zwischen Sicherheit der Bevölkerung auf der einen und Freiheit auf der anderen Seite im IT-Zeitalter zu finden. In Deutschland ist die Verwendung von Programmsystemen zur Ausspähung von Daten verfassungswidrig. Diese Systeme verbinden sowohl Elemente einer Mindestspeicherung von Verbindungsdaten als auch einer Rasterfahndung. Das Bundesverfassungsgericht hat zu beiden Instrumenten (Urteil vom 02.03.2010 - Az. 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 und Urteil vom 04.04.2006 - Az. 1 BvR 518/02) bereits Auslegungshinweise für den Gesetzgeber gegeben und sehr hohe Hürden an den Einsatz der entsprechenden Instrumente geknüpft. In Deutschland kann die Überwachung der Kommunikation deshalb nur von Richtern oder von der im Bundestag eingesetzten G10-Kommission angeordnet werden. Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben würden durch ein System wie PRISM nicht eingehalten werden. Das ziellose und allumfassende Sammeln von Daten lehnen wir strikt ab. Die geltenden Gesetze müssen innerhalb Deutschlands eingehalten werden.

Deutschland hat einen starken Datenschutz für seine Bürger. Die Datensouveränität der Bürger zu achten und hohe Datenschutzstandards zu wahren, dafür treten wir gegenüber den anderen EU-Mitgliedstaaten und seinen internationalen Partnern ein. In vielen Ländern entspricht das Verständnis von Datenschutz jedoch kaum dem unsrigen. Über eine neue europäische Datenschutzgrundverordnung wird derzeit beraten.
Wir werden es aber nicht vermeiden können, Maßnahmen des technischen Selbstschutzes zu ergreifen. Durch die Nutzung ausländischer Suchmaschinen und Emailprogramme werden unsere Daten oft über transnationale Kabel geführt. Der Datenverkehr gelangt außerhalb der Hoheitsgewalt deutscher Behörden und untersteht nicht mehr dem Geltungsbereich des Grundgesetzes. Jeder Bürger kann nur dazu angehalten werden, eigenverantwortlich mit seinen sensiblen Daten umzugehen. Hilfestellungen gibt zu diesem Thema das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) www.bsi-fuer-buerger.de .

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke

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