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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Wolf L. •

Frage an Stephan Stracke von Wolf L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Stracke,

Die immer stärker erkennbare soziale Schieflage in unserer Sozial-bzw. Familienpolitik veranlasst mich zur nachfolgenden Fragestellung:

Die CSU hat mit Ihrer Stimme gegen starken Widerstand in der CDU das Betreuungsgeld für Eltern, die keine staatliche Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen durchgesetzt. In Kritik steht hier vor allem die nahtlose Fortsetzung einer Politik, die Arme massiv benachteiligt und Reiche begünstigt. Wie schon bei Kindergeld und Elterngeld wird von unserem mit über 2Billionen Euro verschuldeten Staat das nicht vorhandene Geld mit der Gießkanne auch auf vermögendste Personenkreise verteilt, während tatsächlich Benachteiligte wie z.B. Hartz4- Em- pfänger leer ausgehen. Ich darf hier an Ihr Parteiemblem erinnern: Christlich Soziale Union. Vor dem Hintergrund obengenannter Politik ist ein derartiger Markenkern nicht mehr erkennbar. Anscheinend dienen C und S hier als Camouflage einer immer deutlicher werdenden neoliberalen Politikstruktur. Für eine Erklärung dieser Ungerechtigkeiten, die bei den oben angeführten staatlichen Leistungen erkennbar sind, wäre ich dankbar. Der Hinweis auf die Verfassung trägt allerdings nicht, ich möchte diesen Versuch im Vorfeld abwehren, da er gerne als Erklärung benutzt wird. Es sind längst verfassungskonforme Lösungen möglich, die diese Ungerechtigkeiten abstellen könnten. Ihre Stellungnahme erwarte ich mit grossem Interesse,

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Wolf Liebhaber

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Liebhaber,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen zur Verteilung des Betreuungsgeldes.

Ich sehe mit der Einführung des Betreuungsgeldes die Wahlfreiheit der Eltern gestärkt. Junge Familien sollen frei entscheiden können, wie sie ihre Kinder in den ersten Lebensjahren erziehen. Ihnen wollen wir vermitteln, dass alle Lebensentwürfe gleichwertig und damit gleichermaßen zu unterstützen sind. Die alleinige staatliche Betreuung der Unter-Dreijährigen, wie es die Opposition vorgibt, ist für die CSU und für mich eine einseitige Ausrichtung in der Betreuung unserer Kinder. Daher unterstützt die CSU mit der Durchsetzung des Betreuungsgeldes auch die Eltern, die ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr zu Hause erziehen wollen.

Berechtigte für die Zahlung des Betreuungsgeldes sind Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen oder zum Beispiel durch die Großeltern betreuen lassen. Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, wird das Betreuungsgeld angerechnet. Das Betreuungsgeld wird als Einkommen berücksichtigt und soll Familien, die ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen sichern, unterstützend als staatliche Fürsorgeleistung dienen. Der notwendige Lebensunterhalt der Familien, der durch die Zahlung des Arbeitslosengeldes II oder der Sozialhilfe erfolgt, ist durch die Kostenübernahme für Unterkunft und die Leistungen für Mehrbedarfe nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch gesichert. Dieser Grundgedanke gilt im Übrigen auch für das Elterngeld und das Kindergeld.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke MdB

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