Frage an Stephan Stracke von Rainer O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Stracke,
mich würde Ihr Abstimmungsverhalten beim Gesetzentwurf zur "Fortentwicklung des Meldewesens" interessieren. Schließlich vertreten Sie mich als Abgeordneter im Bundestag.
a) Wenn Sie bei der Abstimmung im Plenarsaal anwesend waren, wie haben Sie abgestimmt oder
b) falls Sie nicht anwesend waren, wie h ä t t e n Sie damals gestimmt?
Mit freundlichem Gruß
Rainer Oswald
Sehr geehrter Herr Oswald,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Juli dieses Jahres zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens. Ihr Schreiben gibt mir die Gelegenheit, hierauf noch einmal detaillierter einzugehen.
Der Deutsche Bundestag hat am 28. Juni 2012 den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens beschlossen. Das Gesetz schafft die Grundlagen für ein bundesweit einheitliches und damit effizienteres Melderecht. Das Meldewesen ist bereits 2006 mit der Föderalismusreform I in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes überführt worden. Hauptziele des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) sind die Stärkung des Datenschutzes für die Bürgerinnen und Bürger, eine effizientere Nutzung der Meldedaten und die Senkung der Bürokratiekosten. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:
• Die Wiedereinführung der Vermieterbestätigung: Eine meldepflichtige Person muss ihren Ein- oder Auszug künftig vom Vermieter bestätigen lassen, wie es das Melderechtsrahmengesetz bis 2002 vorsah. Diese Regelung ist für die Sicherheitsbehörden, die auf zutreffende Daten angewiesen sind, von hoher Bedeutung.
• Die Vereinfachung der Hotelmeldepflicht und der Meldepflichten bei Aufenthalten in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen.
• Die Einrichtung eines Online-Zugriffs auf die Meldedaten rund um die Uhr und länderübergreifend für Sicherheitsbehörden und weitere, durch andere Rechtsvorschriften zu bestimmende Behörden.
Unter Berücksichtigung der in den Ländern schon vorhandenen Strukturen im Meldewesen enthält das neue Bundesmeldegesetz kein neues zentrales Melderegister.
Erhebliche öffentliche Kritik hat allerdings eine Regelung erfahren, mit der die Weitergabe von Daten an Dritte möglich ist, wenn einer solchen Weitergabe nicht widersprochen wurde. Der ursprüngliche Entwurf von Seiten der Bundesregierung sah demgegenüber eine Zustimmung als erforderlich an.
Der Grund für die Einführung einer Widerspruchslösung lag vor allem darin, dass bereits die derzeit geltenden Meldegesetze der Länder über eine entsprechende Widerspruchslösung für den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister verfügen. Zudem wurden Zweifel an der Praktikabilität einer Einwilligungslösung und der möglichen Auswirkungen für vergleichbare Regelungen, die ebenfalls als Widerspruchslösung ausgestaltet sind (z.B. § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes), geäußert.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, Ihnen einige Hintergrundinformationen an die Hand zu geben. Diese finden Sie unter:
http://www.cducsu.de/Titel__hintergrundinformationen_zum_bundesmeldegesetz_einfache_melderegisterauskuenfte/TabID__6/SubTabID__9/InhaltTypID__3/InhaltID__22697/inhalte.aspx
Es gilt nun abzuwarten, ob der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 21. September 2012 bezüglich der vorgenannten Regelung den Vermittlungsausschuss anrufen wird.
Am Abend der Beschlussfassung am 28. Juni dieses Jahres war ich als stellvertretender Vorsitzender des 2. Untersuchungsausschusses („Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund“) des Deutschen Bundestages bei der öffentlichen Zeugenvernehmung dabei, die erst kurz vor der Abstimmung endete. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich an der Abstimmung über das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens selbst nicht teilnehmen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke MdB