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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Ralf S. •

Frage an Stephan Stracke von Ralf S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Stracke,

wie erklären Sie es Ihren Wählern hier im Wahlkreis, dass wir erneut enorme Bürgschaften für volkswirtschaftlich schlecht aufgestellte Südländer übernehmen, während wir selbst unter einer enorm hohen Staatsverschuldung leiden? Sind Sie sich über die Risiken des ESM im Klaren?

Auch bei uns wäre hinreichender Investitionsbedarf, während für die Südländer wieder ein 120 Millidarden schwerer Investitionstopf aufgemacht wird. Ich darf nur an die Elektrifizierung der Bahnstrecke München-Zürich denken, für die wir uns von den Schweizern Geld leihen müssen. Bei uns wird gespart, Lohnzurückhaltung gepredigt, um damit Wirtschaftswachstum zu generieren. Und was ist das Ende vom Lied: wir müssen mit noch mehr Geldern für die defizitären und nicht leistungswilligen Südländer einstehen. Das erklären Sie doch mal bitte den fleißigen Menschen hier im Wahlkreis!
Ich bin auf Ihre Erklärung und Abstimmungsbegründung gespannt!

Mit freundlichen Grüßen aus Mindelheim

R. Schmidmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schmidmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Juli dieses Jahres, in der Sie Ihre Bedenken hinsichtlich der Einrichtung des permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zum Ausdruck bringen. Dazu nehme ich gerne Stellung.

Die dauerhafte Stabilisierung der Eurozone kann nur gelingen, wenn die Eurostaaten zu solider Haushaltspolitik zurückkehren und ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gezielt stärken. Dies ist die wichtigste Erkenntnis aus den Ereignissen rund um die griechische Finanzkrise seit dem Mai 2010.

Klar ist jedoch, dass die Versäumnisse vieler Jahre nicht über Nacht beseitigt werden können. Aus diesem Grund haben wir den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) auf den Weg gebracht, um den bedrohten Eurostaaten vorübergehend und unter strengen Auflagen finanziell unter die Arme zu greifen. Finanzhilfen werden nur vergeben, wenn ein Euro-Mitgliedstaat schwerwiegende Finanzierungsprobleme hat und ein Tätigwerden für die Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt unabdingbar ist. Sämtliche Mittel aus den Rettungsschirmen werden dabei nur befristet vergeben und auch nur den Ländern gewährt, die den Fiskalvertrag ratifiziert und eine Schuldenbremse eingeführt haben.

Außerdem wird der Deutsche Bundestag bei allen Maßnahmen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms, die seine Haushaltsverantwortung berühren, das letzte Wort haben. So darf die Bundesregierung allen wesentlichen Maßnahmen nur zustimmen, wenn das Plenum des Deutschen Bundestages hierzu vorab ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat. Dies gilt etwa für die Aktivierung des Rettungsschirms für einen Eurostaat sowie nachträgliche Änderungen an einem Sanierungsprogramm oder dem ESM-Vertrag selbst. Damit bleibt das Budgetrecht des Deutschen Bundestages in vollem Umfang gewahrt.

Von zentraler Bedeutung ist dabei für mich, dass bei der Vergabe von Hilfsmitteln eine strikte Konditionalität gewahrt bleibt. Hilfen dürfen nur dann gewährt werden, wenn die betroffenen Staaten ihre Gegenleistung erbringen, sprich strenge Auflagen akzeptieren und einhalten. Dazu gehören insbesondere Reformen, welche die Wettbewerbsfähigkeit dieser Staaten wiederherstellen. Bei der Einhaltung dieses Prinzips kommt es ganz wesentlich darauf an, glaubwürdig zu bleiben. Deshalb habe ich beispielsweise in namentlicher Abstimmung am 27.02.2012 gegen ein zweites Hilfspaket für Griechenland gestimmt. Wenn Staaten, die Gelder aus dem Rettungsschirm beziehen, die Auflagen im großen Umfang nicht einhalten, kommen wir in eine Situation, die unser Land jedenfalls langfristig überfordert. Das will ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke MdB

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