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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Karl-Heinz S. •

Frage an Stephan Stracke von Karl-Heinz S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Der Verkehrsminster plant ab Mitte des Jahres die Einführung eines Wechselkennzeichens mit dem bis zu drei Pkw´s gefahren werden dürfen.Ausgenommen von dieser Regelung sollen Wohnmobile sein,für die diese Regelung interessant wäre.Unser Pkw z.B.steht für ca 5 Monate im Jahr ungenutzt in der Garage u.dies ist mit Sicherheit kein Einzelfall.Frage Nr.2
Warum weigert sich das Verkehrsministerium das Lkw - Überholverbot für Wohnmobile über 3,5 to zlgG aufzuheben ? Reisebusse mit 50 u.mehr Passagieren an Bord sind davon nicht betroffen !
Für eine gerechte Lösung dieser kleinen Probleme werden sich die ca 400.000 Reisemobilisten in Deutschland bei den nächsten Wahlen sicherlich erkenntlich zeigen.
mit freundlichen Grüssen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Starz,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Das von Ihnen angesprochene Wechselkennzeichen wurde zum 1. Juli 2012 eingeführt. Grundsätzlich gilt dieses auch für Wohnmobile. Den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr Bau und Stadtentwicklung können Sie unter http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/FAQs/Wechselkennzeichen/wechselkennzeichen-faq.html?linkToOverview=js entnehmen, welche Lösung für Ihre Sachlage maßgeblich ist.

Das Zeichen 277 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ordnet ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse an. Bund und Länder stehen einer Herausnahme von Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t bis 7,5t (so genannte schwere Wohnmobile) aus diesem Regelungsgehalt aufgeschlossen gegenüber. Dies wird derzeit geprüft. Dabei ist zu berücksichtigen, wie eine solche Herausnahme ohne eine mit dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbare Benachteiligung anderer Fahrzeugarten, z. B. Kleintransporter, vorgenommen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke MdB

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