Als Allergiker sehe ich für mich in Impfung (E+ Reagenzien, etc pp) ein höheres Risiko, als die abnehmende COVID schwere. Würden Sie bei Impfpflicht privat für mein erhöhtes Impfrisiko haften ?
Im Begleitblatt zur Impfung muss man angeben ob man Allergiker ist. Das bin ich seit Kindheit, und werde dieses nie unterschreiben. In meiner Familie konnte ich schon heftigste Nebenwirkungen (u.a. Long Covid seit Aug.) beobachten.
Das RKI hat am 28.2.2022 die Risikobewertung auch dahingehend geändert, daß Schutzwirkungen der Impfungen bei aktuellen Varianten geringer sind, und schneller absinken. Begründung im Gesetzesentwurf ist nicht mehr aktuell.
Abwägung Impfrisiko gegen Erkrankung sehe ich für mich klar negativ. Fremdschutz a auch immer marginaler (nie Sterile Immunität), daher sehe ich auch hier kein Argument mehr.
Im Falle einer Impfpflicht, würden Sie persönlich für meine Impfschäden haften? - Mein Anwalt würde Ihnen einen Vertrag zukommen lassen. Weil der Aufwand zur Anerkennung von Impfschäden hoch ist, wird jede auftretende gesundheitliche Verschlechterung als Impfschaden gewertet.
Stimmen Sie bitte gegen die Impfpflicht, oder würden Sie diese Haftung übernehmen?
Vielen Dank für Ihre Frage.
Für meine Antwort beziehe ich mich auf mein Statement aus dem April:
„Den Gesetzentwurf zur Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen Sars-CoV-2 unterstütze ich nicht, obwohl ich mich zuvor für eine Impflicht für Menschen ab 50 Jahren ausgesprochen habe.
Der ursprüngliche, von mir mitgezeichnete Gesetzesentwurf sah eine verpflichtende Beratung für alle Personen über 18 Jahre vor. Hierdurch sollte der Informationsstand der bisher ungeimpften Bürgerinnen und Bürger verbessert und erweitert werden, um die Bereitschaft zur Impfung auf freiwilliger Basis zu erhöhen. Basierend auf diesem Beratungsmodell sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, um vor einer für den kommenden Herbst und Winter zu erwartenden weiteren Infektionswelle eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren durch gesonderten Beschluss des Deutschen Bundestages einführen zu können, sofern es die Infektionslage und der Stand der Impfkampagne nach den zum betreffenden Zeitpunkt vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erfordern, um die Gesundheitsversorgung für Menschen mit anderen schwerwiegenden Erkrankungen aufrechterhalten zu können.
Die wesentliche Änderung am Gesetzesentwurf, die zu meiner Ablehnung geführt hat, ist die Einführung einer Impfnachweispflicht für alle ab 18. Denn dies geht weit über die Idee des ursprünglichen Gesetzesantrags hinaus, nach welchem die Einführung der Impfnachweispflicht Ü50 erst nach Prüfung der Datenlage unter wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen sollte, falls die Gesundheitsversorgung für Menschen mit anderen schwerwiegenden Erkrankungen nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Die im zuletzt vorgelegten Gesetzesentwurf geplanten Eingriffe in die Freiheitsrechte mündiger Bürgerinnen und Bürger sind mir zu tiefgreifend.
Ich empfehle, sich impfen zu lassen, und setze nach dem Scheitern aller Vorschläge darauf, dass die Bundesregierung und vor allem der Gesundheitsminister eine sinnvolle und argumentative Kampagne für freiwillige Impfungen startet und das eigenverantwortliche Handeln jedes Einzelnen positiv verstärkt. Die breite Mehrheit ist überzeugt und bei der Minderheit wird es noch viele geben, die Argumenten zugänglich sind, wenn sie denn welche zu hören bekommen."
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Seiter