(...) Abschließend möchte ich festhalten, dass sich die Rechtspolitik im Bereich der Tele-kommunikationsüberwachung immer in einem Spannungsfeld zwischen dem Grund-rechtsschutz der Bürger und der ebenfalls verfassungsrechtlich gebotenen Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung bewegt. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag des staatlichen Gemeinwesens hervorgehoben (vgl. (...)
(...) Ich stehe auch weiterhin zu meinen Aussagen, die im Spiegel zu sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen zitiert worden sind. Nach den vielen Verdachtsfällen in der Katholischen Kirche, aber auch in zahlreichen weiteren staatlichen und privaten Einrichtungen, hat die katholische Kirche umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. (...)
(...) Daher sollten entsprechende Anschuldigungen nur aufgrund von belegbaren Tatsachen erfolgen. Tatsache ist jedoch, dass die Spenden, die in der Öffentlichkeit diskutiert wurden, vollkommen rechtmäßig gewesen sind. Sie wurden ordentlich verbucht und auch entsprechend den geltenden Regelungen des Parteiengesetzes öffentlich und transparent bekannt gemacht. (...)
(...) Gerade auch nach den in den vergangenen Wochen aufgedeckten weiteren Verdachtsfällen in der Katholischen Kirche, aber auch in zahlreichen weiteren staatlichen Einrichtungen, sehe ich mich in meiner Auffassung bestätigt, dass die ersten Äußerungen der Bundesministerin respektlos waren, da sie ausschließlich darauf abzielten, die Katholische Kirche in ein schlechtes Licht zu rücken. Die umfangreichen Ermittlungen der Katholischen Kirche haben aus meiner Sicht ein wesentlich differenzierteres Bild ergeben. (...)
(...) Dies belegen auch die zumeist verstörenden Aussagen der Opfer. Die aktuellen Verdachtsfälle zeigen, dass sexueller Missbrauch insbesondere in so genannten „geschlossenen Systemen“ verstärkt auftritt. Statistiken und Forschungsergebnisse belegen jedoch, dass der sexuelle Missbrauch am häufigsten auf familiärer Ebene vorkommt. (...)
(...) Tatsächlich wurde es ausländischen IT-Fachkräften zwischen 2000 und 2004 aufgrund eines prognostizierten akuten Fachkräftemangels durch die damalige rot-grüne Regierung mittels der sogenannten "Green Card" ermöglicht, leichter nach Deutschland einzureisen, um dort zu arbeiten. Diese Aufenthaltserlaubnis war jedoch, wie ich in meiner letzten Antwort bereits erläuterte, an mehrere Bedingungen geknüpft und auf fünf Jahre beschränkt. (...)