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Frage von Franz M. •

Weshalb hatten sie am 04.07.2024 bei ihrer Antwort auf dieser Internetseite, etwas Falsches zu Prozesskosten behauptet?

Weshalb hatten sie am 04.07.2024 auf dieser Internetseite hinsichtlich Prozesskosten bei Anfechtungsverfahren behauptet: „im umgekehrten Fall auch dazu, dass dem unterlegenen Kläger durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer der vermutlich überwiegende Teil der Prozesskosten in gleicher Weise übernommen und querfinanziert werden.“ ?

Ihre Behauptung ist falsch. Wenn ein Kläger ein Anfechtungsverfahren verliert, erfolgt keine Übernahme der Prozesskosten durch die Eigentümergemeinschaft und keine Querfinanzierung.

Der unsägliche §16 Abs 2 Satz 2 WEG wird im Übrigen von Beklagten Eigentümern (die innerhalb einer WEG die Mehrheit haben) dazu missbraucht um den in Anfechtungsverfahren erfolgreichen Kläger zusätzlich auch noch in anderen Bereichen finanziell zu benachteiligen.

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