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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Gerhard G. •

Sehr geehrter Herr Stephan Mayer, die Zeit für die Parlamentsreduzierung drängt. Das BVG hat längst angemahnt. Spielt Ihre Partei wieder auf Zeit, bis nach der nächsten Bundestagswahl?

Bitte erklären Sie Ihre Haltung und die Ihrer Partei.
Unterstützen Sie die Parlamentsverkleinerung überhaupt noch?
Sehen Sie eine konkrete Chance diese Reformnotwendigkeit in dieser Legislaturperiode umzusetzen oder setzen Sie sich erneut über das BVG-Urteil hinweg?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr G.,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Nachricht vom 10. Januar 2023 und danke Ihnen für Ihr Verständnis, dass ich erst heute persönlich antworte. Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen auch unter dem Gesichtspunkt der weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit der Wahlrechtsreform der Ampel-Bundesregierung antworte.

Als CSU haben wir uns stets, insbesondere in der von uns im Jahr 2020 mitverantworteten Wahlrechtsreform zum personalisierten Verhältniswahlrecht bekannt und deren Stärkung nachdrücklich unterstrichen. Der Bürgerwille muss in seiner Wahlentscheidung zu jederzeit klar erkennbar sein und entsprechend muss sich dann auch der Deutsche Bundestag zusammensetzen.

Dem Erfordernis des Bundesverfassungsgerichts folgend haben wir 2020 auch die Reduzierung der Mandate konkret in Angriff genommen. So wären ab dem Jahr 2024 die Anzahl der Wahlkreise auf 280 reduziert und der Ausgleich von Überhangmandaten erst ab dem dritten Überhangmandat begonnen worden. Ein weiterer Aufwuchs wäre zudem durch die Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate derselben Partei in anderen Ländern vermieden worden.

Im Vorfeld der 2020 verabschiedeten Reform haben wir als CSU im Deutschen Bundestag einen ganz konkreten Vorschlag gemacht, der im Wesentlichen auf zwei Säulen stand:

Die Größe des Deutschen Bundestags soll bei einer Größe von maximal 650 Abgeordneten gedeckelt. Um diese Höchstgrenze einzuhalten, haben wir vorgeschlagen, die Mandate bei jeder Partei entsprechend dem Wahlergebnis proportional herunterzurechnen.

Oberste Priorität war und ist für uns ein bürgernahes Parlament. Deshalb wollten wir die 299 Wahlkreise, die es bisher gab, beibehalten. Weniger Wahlkreise bedeuten im Ergebnis mehr Bürgerferne – und genau das galt es zu vermeiden. Wir brauchen Abgeordnete, die vor Ort präsent und für die Menschen ansprechbar sind.

Mit seinem Urteil vom 09. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit unserer Reform festgestellt.

Unser Gegenvorschlag für die Wahlrechtsreform der Ampel-Bundesregierung (Drs. 20/5353) stimmt mit den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen überein. Wir hatten darin gefordert: Die Reduzierung der Wahlkreise auf 270, bis zu 15 Überhangmandate unausgeglichen lassen und die Grundmandatsklausel auf fünf zu gewinnende Wahlkreise zu erhöhen. Damit wäre eine deutliche Reduzierung der Größe des Bundestages in Richtung der Regelgröße von 598 Abgeordneten auf verfassungsgemäße Weise möglich. Die Wahlrechtsreform der Ampel ist hingegen massiven verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt. Daher klagen wir, neben dem Freistaat Bayern und vielen anderen gegen das Wahlrecht der Ampel-Bundesregierung.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion, aber auch als CSU selbst unterstützen wir nach wie vor die Bemühungen um eine Parlamentsverkleinerung. Diese muss allerdings verfassungskonform und nicht einseitig benachteiligend sein. Konkret sehe ich nach wie vor Möglichkeiten, das Wahlrecht zeitnah einer weiteren Reform, derer es meiner und unserer Ansicht nach dringlich bedarf, zuzuführen.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Frage und stehe Ihnen jederzeit sehr gerne für Ihre Rückfragen persönlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Mayer

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