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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Andreas H. •

Frage an Stephan Mayer von Andreas H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mayer,

nach GG Art. 20 Abs. 2 haben wir ein garantiertes Recht auf Volksabstimmungen. Jetzt möchte ich gerne Wissen, ob Sie sich dafür einsetzen daß auch wir Deutschen eine Volksabstimmung durchführen was den Beitritt zur Eu anbelangt.
Ich persönlich kenne bis dato keinen Menschen der die EU wollte.
Interessant finde ich daß Sie überall zustimmen ausser bei den Mindestlöhnen. Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht wie man mit unter 1500€ Netto eine Familie ernährt und dafür sorgt daß die Kinder nicht in die Kinderarmut abrutschen? Nicht alle Deutschen sind Erbenkinder!
Persönlich würde mich Interessieren ob Sie ein wiedergeborener Christ sind? Das heißt daß Sie glauben daß Jesus der einzige und wahre Sohn Gottes ist der auch für Ihre Sünden am Kreuz gestorben ist. Wenn Ja, wie können Sie dann dem Stammzellengesetz zustimmen welcher die Abtreibung vorausgeht?! In der Nachkriegszeit sind mehr Kinder abgetrieben worden als im Krieg gestorben sind. Gäbe es diese Gesetze nicht, würden uns viele von Ihnen durch Ihre Anwesenheit erfreuen und ein guten Beitrag für unseren Staat leisten. Könnten Sie bitte veranlassen daß die CSU das C streicht!
Da Sie Jurist sind, würde ich von Ihnen gerne Wissen ob ich nun laut dem EU Antidiskriminierungsgesetz Angst haben muß wenn ich die Bibel zitiere? Z. B. wenn es um das Thema Homosexualität geht? Wirklich bedauernswert ist es daß sich dieses Gesetz nicht mit alleinerziehenden Müttern beschäftigt deren Not von Arbeitgebern sowie nicht vorhandenen Mindestlöhnen ausgentutzt wird. Die EU Abgeordneten haben mehr Spesen als andere verdienen. Von der Pension bzw. Rente, die sie nicht selber einzahlen, vor Vollendung des 68 Lebensjahres ganz zu schweigen. Halten Sie das für Gerecht ?

MfG
A.Huber

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CSU

Sehr geehrter Herr Huber,

wir danken Ihnen für Ihre email vom 15. Juni 2008. Sehr gerne wird Herr Mayer auf Ihr Schreiben antworten. Dazu bitten wir Sie, uns Ihre Anschrift zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Krusche
Büro Stephan Mayer

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Stephan Mayer
Mitglied des Deutschen Bundestages
Rechtsanwalt
Innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-74932
Fax: 030-227-76781
homepage: www.mayerstephan.de

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Fragen auf www.abgeordnetenwatch.de vom 16. Juni 2008. Gerne beantworte ich Ihre Fragen zu den Themen Volksabstimmung, Mindestlohn, Stammzellengesetz, Antidiskriminierungsgesetz der EU und Diäten von Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Lassen Sie mich zunächst auf die Bemerkungen eingehen, dass die Öffentlichkeit keine Akzeptanz gegenüber der EU und dem neuen Reformvertrag zeigt. Besonders wird oft kritisiert, dass die Bevölkerung in den Diskussionsprozess über den Vertrag von Lissabon nicht einbezogen gewesen sei und der Vertrag ohne Transparenz für Wählerinnen und Wähler und ohne öffentliche Diskussion ratifiziert wurde. Man kann sich natürlich immer eine breitere Beteiligung der Öffentlichkeit wünschen. Bei Politikern wird ein solches Anliegen in aller Regel sogar auf offene Ohren stoßen. Gleichwohl werden häufig die Angebote zur öffentlichen Diskussion nur von bestimmten Interessengruppen wahrgenommen, bei denen eine Befassung zumeist beruflich begründet ist. Ich darf in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der federführende EU-Ausschuss im Deutschen Bundestag anlässlich des Ratifizierungsverfahrens zwei Expertengespräche und eine Anhörung zu den inhaltlichen Neuerungen des Vertrages von Lissabon durchgeführt hat, die öffentlich waren und sich einer großen Resonanz erfreuten.

Dass die meisten EU-Mitgliedstaaten die Ratifizierung im Wege von Parlamentsbeschlüssen durchführen und führten, ist in den nationalen Verfassungen für die In-Kraft-Setzung von multilateralen Verträgen geregelt. In Deutschland können aufgrund des Grundgesetzes, Volksabstimmungen zu Einzelfragen der Politik auf Bundesebene nicht durchgeführt werden. Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik als eine repräsentative Demokratie. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich bewusst gegen Volksabstimmungen zu politischen Fragen entschieden. Damit sollten Entwicklungen, wie sie in der Weimarer Republik vorkamen, verhindert werden. Nur bei Fragen von geographischen Neugliederungen sieht das Grundgesetz Volksabstimmungen vor. Es ist natürlich theoretisch möglich, dass eines Tages auch in der Bundesrepublik Deutschland ein Volksentscheid für wichtige politische Fragen eingeführt wird. Gegenwärtig gibt es für die dazu notwendige Änderung des Grundgesetzes im Deutschen Bundestag jedoch keine parlamentarische Mehrheit.

Als zweites möchte ich gern auf den von Ihnen befürworteten Mindestlohn eingehen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in der Koalition mit ihrer Forderung durchgesetzt, keinen flächendeckenden einheitlichen Mindestlohn einzuführen. Wir wollen die Tarifpartner stärken und nicht ersetzen. Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner verständigt, bei Bedarf weitere Branchen in das Entsendegesetz aufzunehmen, sofern diese sich bis zum 31. März 2008 darauf verständigen und die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Nur wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Aufnahme in das Gesetz beantragen, kann es dazu kommen. Grundsätzlich sollte dem Arbeitsmarkt und den Tarifvertragsparteien aber die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen überlassen bleiben.

Ich wende mich entschieden gegen Dumpinglöhne. Hierbei sollte man jedoch berücksichtigen, dass wir mit den Regelungen über ein Mindesteinkommen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II bereits faktisch einen Schutz gegen sittenwidrige Löhne haben. Im Übrigen ist Lohnwucher in strafrechtlicher Hinsicht relevant und wird von den Staatsanwaltschaften verfolgt. Gegen unzumutbare Billiglöhne muss konsequent vorgegangen werden.

Grundsätzlich gibt die positive Koalitionsfreiheit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften das Recht, für Ihre Mitglieder Mindestarbeitsbedingungen zu vereinbaren. Zur Tarifautonomie gehört auch die negative Tarifautonomie und damit das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht Mitglied einer Koalitionspartei zu sein und keine Tariflöhne zu vereinbaren. Die Erstreckung von tariflichen Mindestlöhnen auf Außenseiter, also auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind, muss daher die Ausnahme bleiben.

Natürlich muss der Staat ein Interesse daran haben, dass Arbeitnehmer, die vollzeitig erwerbstätig sind, den dafür angemessenen Lohn erhalten und ihre Familie ernähren können. Wir müssen uns aber auch eingestehen, dass der Staat nicht alles leisten und erst recht keine Garantie für einen Mindestlohn abgeben kann. Ich glaube auch, dass wir in Deutschland in den vergangenen knapp sechzig Jahren sehr gute Erfahrungen mit der Tarifautonomie gemacht haben und mit der Tatsache Erfolg hatten, dass der Staat sich aus der Lohnfindung herausgehalten hat. Ich halte einen branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn für sehr problematisch. Es handelt sich dabei um ein zweischneidiges Schwert. Liegt der Mindestlohn über der bisherigen Höhe, gibt es für die Betroffenen nur zwei Konsequenzen: Einige werden mehr verdienen, andere werden ihren Arbeitsplatz verlieren.

In Tarifverhandlungen der Vergangenheit sind Löhne für einfache Arbeit so weit angehoben worden, bis diese für viele Unternehmen schlicht zu teuer wurden. In der niedersächsischen Chemieindustrie werden z.B. in der untersten Tarifgruppe 11,10 Euro gezahlt, in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg ist der niedrigste Stundenlohn 10,42 Euro. Im Baugewerbe, bestes Beispiel für tarifliche Mindestlöhne, kommt ein Arbeiter z.B. im gegenwärtigen Zeitraum vom 1. 9. 2005 bis zum 31. 8. 2006 auf einen tariflichen Mindestlohn von 10,20 Euro für ungelernte Arbeitnehmer im Westen, von 8,80 Euro im Osten. Deutschland hat schon jetzt mit der Grundsicherung für Hartz IV-Empfänger einen impliziten Mindestlohn, der wesentlich höher ist als die britische Version mit jetzt 5,05 Pfund.

Man muss berücksichtigen, dass die niedrigsten Tarifgruppen häufig unbesetzt bleiben. Stattdessen wurden in den vergangenen Jahren in diesen Branchen Arbeitsplätze zu hunderttausenden gestrichen oder ins Ausland verlagert, von der Schaffung neuer Stellen ganz zu schweigen. Dasselbe würde – natürlich in größerem Umfang – für einen gesetzlichen Mindestlohn auf hohem Niveau gelten: Er würde zwar ausländische Billigarbeitskräfte fernhalten, aber auch Beschäftigungschancen für Niedrigqualifizierte verringern. Wenn ein Mindestlohn höher ist, als der Arbeitsmarkt ihn eigentlich hergibt, dann sperrt er gerade diese Menschen aus dem Arbeitsmarkt aus.

Soll ein Unternehmer zwischen den Alternativen wählen, einen gering Qualifizierten bei hohem Mindestlohn einzustellen oder die Produktion in Länder mit niedrigerem Lohnniveau zu verlagern, braucht man nicht viel Fantasie zu haben, um sich vorzustellen, wofür er sich entscheidet. Diese Möglichkeit besteht für „Global Player“ ungleich stärker, als für einen kleinen mittelständischen Handwerksbetrieb. Kleine und mittlere Unternehmen, die 75% der Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen, sind demgegenüber benachteiligt.

Über den gesetzlichen Mindestlohn verteuerte Arbeit könnten die Betriebe nur über höhere Preise ausgleichen. Aber Preise können nicht endlos steigen, ohne Kunden zu vergraulen und das Geschäft zu schädigen. Das Ausbildungsangebot der Privatwirtschaft würde durch Mindestlöhne nach einer Untersuchung des Instituts für Weltwirtschaft stark beeinflusst: Arbeitskosten für Unternehmen würden teurer, die Rentabilität der Beschäftigten würde sinken – mit der Folge, dass die Kündigungsrate steigt. Unter solchen Bedingungen lohnt es sich auch kaum, stärker auszubilden. Es träfe auch hier die gering Qualifizierten, die um bis zu elf Prozent seltener ausgebildet würden. Die Folge: Leistungsstarke Beschäftigte, die mehr leisten als sie kosten, bleiben in den Unternehmen. Die Schwächeren dagegen, deren Produktivität unter dem Mindestlohn liegt, würden zwangsläufig aus dem Unternehmen gedrängt.

Tatsächlich ist der konkrete Bedarf nach einem flächendeckenden branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn auch gar nicht groß: Unter den ca. 2 Millionen Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten, sind nur lediglich etwa 60.000 Personen, die zwar Vollzeit erwerbstätig sind, aber aufgrund ihres geringen Einkommens zusätzlich Arbeitslosengeld II bekommen. Ein Vergleich mit anderen EU-Ländern, in denen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, wirkt auch vor dem Hintergrund, dass diese EU-Länder durchweg bei weitem über keine umfangreichen Arbeitnehmerschutz- und Kündigungsschutzrechte verfügen,

Der Koalitionsausschuss hat am 11. Juni 2008 zum weiteren Vorgehen beim Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz folgendes beschlossen.

Der Koalitionsausschuss hat sich vom Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz, MdB und dem Chef Bundeskanzleramtes Thomas de Maizière über den Stand der Ressortabstimmung für das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz unterrichten lassen. Der Koalitionsausschuss hat festgestellt, dass die Arbeiten innerhalb der Bundesregierung auf gutem Wege sind. Am kommenden Montag werden die Koalitionsfraktionen darüber unterrichtet. Danach wird das Anhörungs- und Gesetzgebungsverfahren unverzüglich eingeleitet.

Eine Koalitions-Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz, MdB wird über die Anträge der acht Branchen zur Aufnahme in den Schutzbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes beraten. Die Arbeitsgruppe besteht aus Mitgliedern der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen und umfasst zehn Mitglieder, paritätisch besetzt aus Union und SPD.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird für diese Arbeitsgruppe eine Übersicht erstellen zu den Branchen, für die bis zum 31. März 2008 die Aufnahme in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beantragt worden ist.

Der neue Gesetzentwurf zum Mindestlohn bedarf umfassender Bearbeitung. Wir erwarten die erste Lesung des Gesetzes frühestens im Oktober 2008. Wie Sie sehen, beschäftige ich mich eingehend in meiner politischen Arbeit mit diesem aktuellen Thema.

Ein Mindestlohn verbessert die Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht, sondern verschlechtert sie. Der Staat sorgt mit dem Arbeitslosengeld II bereits für die sozialpolitisch gebotene Existenzsicherung. Die Lohnfindung unterfällt dagegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie – der Staat hat sich hier sowohl bei Lohnober- wie Untergrenze grundsätzlich herauszuhalten. Ein Blick auf das EU-Ausland zeigt, dass ein Mindestlohn große Gefahren, insbesondere für bestimmte Personengruppen wie z.B. Jugendliche in sich birgt. Ein flächendeckender Mindestlohn kann branchenbezogenen, regionalen und personenbezogenen Unterschieden gerade in Deutschland nicht angemessen Rechnung tragen und birgt hier für die Betroffenen große beschäftigungspolitische Risiken. Sachliche Differenzierungen könnten aber ohne enormen bürokratischen Aufwand und unter Inkaufnahme gravierender Abgrenzungsschwierigkeiten wohl kaum vorgenommen werden. Als Fazit zum Mindestlohn möchte ich sagen, dass er per Saldo deutlich mehr Nachteile als Vorteile bringt. Selbst der rot-grüne Gesetzesentwurf zur Einbeziehung aller Branchen in das Entsendegesetz aus der 15. Wahlperiode ging von negativen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Folgewirkungen von Mindestlöhnen aus.

Zum Stammzellengesetz möchte ich Ihnen folgendes mitteilen. Insbesondere in moralischer Hinsicht habe ich mich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Ich sehe die Problematik, auf der einen Seite den Import von embryonalen Stammzellen zuzulassen, die Herstellung aber zu verbieten. Ich schätze in diesem Zusammenhang den Einsatz vieler Menschen, Gruppen und der Kirchen, die sich für den absoluten Schutz menschlichen Lebens einsetzen. Mir ist es wichtig, den hohen deutschen Standard beim Lebensschutz zu erhalten. Diese Lösung stellt aber für mich den einzig sinnvollen Kompromiss dar, um auf der einen Seite so wenig Stammzellen wie möglich zu gebrauchen, auf der anderen Seite aber mit den schon vorhandenen Zellen zu forschen. Ich bin der Meinung, dass wir wissenschaftlichen Fortschritt ermöglichen müssen, der den Menschen dient und der hilft, bisher unheilbare Krankheiten besser zu verstehen und künftig auch zu therapieren.

Vor dem Hintergrund, dass ich zum ersten Mal persönlich über das Stammzellengesetz abgestimmt habe, war es m. E. auch akzeptabel, einmalig eine Verschiebung des Stichtages, der mit dem 01.05.2007 auch wiederum, und das war mir außerordentlich wichtig, in der Vergangenheit liegt, zuzustimmen. Und Sie werden mich dabei auch beim Wort nehmen können: Ich werde keiner weiteren Verschiebung des Stichtages im Stammzellengesetz meine Zustimmung erteilen. Damit ist geregelt, dass nur Stammzellenlinien verwendet werden können, die schon vor Beginn der Debatte für eine Veränderung des Stammzellengesetzes entstanden sind. Es gibt keinen Automatismus einer weiteren Anpassung und damit auch keine Anreizwirkung. Die vorgenommene Verschiebung lässt sich auch einfacher und eindeutiger überprüfen als eine alleinige Einzelfallprüfung im Falle der kompletten Abschaffung des Stichtages. Die restriktiven Elemente des Stammzellengesetzes werden selbstverständlich in vollem Umfang beibehalten. Auch wenn langfristig die adulte Stammzellenforschung der richtige Weg ist, braucht man m. E. zur Zeit – gerade im Hinblick auf die Herstellung der induzierten pluripotenten Stammzellen – die embryonale Stammzellenforschung, um zu sehen, ob die künstlich hergestellten Stammzellen den embryonalen Stammzellen in ihren Eigenschaften gleichen. Im Zusammenhang mit der Novellierung des Stammzellengesetzes hat die Achtung der Menschenwürde oberste Priorität. Auf diese Weise ist es 2002 mit dem Stammzellengesetz auch zu dem heute gültigen Kompromiss gekommen: Man hat sich auf einen Stichtag für die Einführung humaner embryonaler Stammzellen (hES-Zellen) geeinigt, der es zulässt, dass in Deutschland Stammzellenforschung betrieben wird. Gleichzeitig wird jedoch verhindert, dass dadurch die Arbeit deutscher Forscher veranlasst wird, dass neue Embryonen im Ausland zerstört werden. Durch die einmalige Verschiebung des Stichtages wird daher der 2002 erreichte Kompromiss nicht aufgehoben, sondern fortgeschrieben. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, die ethische Substanz des Stammzellengesetzes zu erhalten. Zu dieser gehört ein Stichtag. Wenn das Datum der Stichtagsregelung in der Vergangenheit liegt, wird der Zielsetzung des Gesetzes entsprochen, „zu vermeiden, dass von Deutschland aus eine Gewinnung embryonaler Stammzellen…veranlasst wird.“

Sie können sich sicher sein, dass mir die Entscheidung über die Novellierung des Stammzellengesetzes am Freitag, den 11.04.2008 alles andere als leicht gefallen ist. Fest steht auch, dass mir nach dem Gesetzentwurf, der eine einmalige Verschiebung des Stichtages auf den 01.05.2007 vorsieht und dem ich zugestimmt habe, der Gesetzentwurf am nächsten gelegen ist, der die Beibehaltung des alten Stichtages 01.01.2002 vorgesehen hat. In diesem Zusammenhang sah ich mich auch bestätigt durch die Einschätzung des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche Deutschlands, Herrn Bischof Wolfgang Huber, der die Auffassung vertrat, dass „eine zu starre Haltung einer viel weiter gehenden Liberalisierung Vorschub leisten würde“.

In Ihrem Schreiben schlugen sie vor, das „C“ aus dem Namen meiner Partei zu streichen. Das „C“ in meiner Partei ist die grundlegende Orientierung für unser politisches Handeln. Unsere christliche Wertorientierung ist von dauerhafter Gültigkeit für Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit, für den Schutz des Lebens und die Bewahrung der Schöpfung. Christliche Verantwortung macht jedes Handeln rechenschaftspflichtig vor Gott und den Menschen. Die Christen in der CSU handeln in eigener Verantwortung und aus eigener Gewissensüberzeugung. Dabei ist die CSU für alle offen, die Werte und Ziele bejahen, unabhängig von ihrer persönlichen Glaubensüberzeugung.

Zum Europäischen Antidiskriminierungsgesetz kann ich Ihnen folgendes sagen. Laut EU-Richtlinien ist es verboten, Menschen aufgrund von verschiedenen individuellen Merkmalen zu diskriminieren. Die Richtlinien gibt vor, dass Menschen, die aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alters, Behinderung oder sexueller Identität, die Möglichkeit haben müsse, dagegen – z.B. vor Gericht – vorzugehen. Diese Richtlinie unterstütze ich voll und ganz und werde mich auch aktiv an der Ausarbeitung einer zweiten Antidiskriminierungsrichtlinie beteiligen.

Gerne gehe ich auch noch auf die Debatte zum Thema Diäten der Mitglieder des Europäischen Parlamentes ein. Wenn aus Kandidaten Abgeordnete werden, dann sollen sie Vertreter des ganzen Volkes, bzw. der Bevölkerung der Europäischen Union sein und nur ihrem Gewissen folgen. Nicht ihrem bisherigen Arbeitgeber. Nicht irgendwelchen Geldgebern, die sich davon Vorteile versprechen. Parlamentarier sollen nicht käuflich sein. Diäten sollen dem Parlamentarier auf der einen Seite eine gewisse Unabhängigkeit bieten und auf der anderen Seite den Abgeordneten angemessen entschädigen und ihm helfen sein Mandat nach besten Wissen und Gewissen auszuführen. Ich gebe Ihnen aber insoweit recht, dass einige Teile des Abgeordnetenrechtes sei es auf europäischer oder bundespolitischer Ebene, z.B. Regelungen zu Bezügen im Ruhestand, noch genauer betrachtet und gegebenenfalls überarbeitet werden müssen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen zu den verschiedenen
Themen weiterhelfen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich selbstverständlich gerner zur
Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter

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