Frage an Stephan Mayer von Guenther H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Mayer!
Ich habe heute im Bayerischen Fernsehen Ihre Begründung zur Diätenerhöhung gehört.
Sie wollen sich an der Besoldung der Richter R6 orientieren und damit dem
öffentlichen Dienst angepasst sein. Dazu gehört aber auch die Altersversorgung
und die Genehmigungspflicht der Nebentätigkeiten.
Herr Mayer, ich habe da mal eine Frage:
Sie hatten bei der Diätenerhöhung im November eine weitere Erhöhung vor 2010 ausgeschlossen. Halten Sie Ihr Wort dem Wähler, oder gilt für Sie ein Sonderstatus
Ich komme auch aus dem öffentlichen Dienst und habe in meiner 45 jährigen Dienstzeit noch nie eine Besoldungserhöhung von 16 % bekommen, trotz exzellenter Arbeit
Wenn Sie schon die beamtenrechtliche Besoldungen erwähnen, dann gehört dazu auch der Pensionsanspruch.
Ich habe z.B. in 10 Dienstjahren je Jahr 2 bzw. 1 % meines Gehaltes Brutto und vollversteuert als Pensionsversprechen bekommen. Ich habe dafür 7% meines Gehaltes eingezahlt (Siehe Urteil des BVVG), das Geld haben die regierenden Politiker für andere Zwecke verschleudert. Ich habe 45 Jahre dafür arbeiten müssen – als Techniker – um eine Pension zu bekommen, die Sie sich - ohne dafür zu zahlen - für 8 Jahre Bundestag verordnet haben.
Bereits in den 80er-Jahren wollte der Bundestag die Pensionsregelung für Abgeordnete
ändern und damit der Normalität anpassen und nicht mehr den Eindruck der Masslosigkeit
vermitteln.
Wann endlich werden die regierenden Parteien - und diese Frage stelle ich deshalb auch Ihnen - die Pensionen der Politiker ebenfalls dem öffentlichen Dienst anpassen.
Wie Dr. Wiefelspütz mir schrieb, kämpft er schon seit Jahrzehnten darum, ohne einen
Rückhalt in seiner Partei und in anderen Parteien zu finden und wenn ich mich nicht irre, gehören auch Sie zur grossen Koalition.
Ich wuerde von Ihnen gerne wissen, wann Sie das Gesetz zur Aenderung der Abgeordnetenpensionen einbringen werden, dann aber ebenso schnell wie die Diätenerhöhung.
Mit zornigen Grüssen
Günther Heyn
Sehr geehrter Herr Heyn,
wir danken Ihnen für Ihre email vom 13. Mai 2008. Sehr gerne wird Herr Mayer auf Ihr Schreiben antworten. Dazu bitten wir Sie, uns Ihre Anschrift und e-Mail Adresse zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Krusche
Büro Stephan Mayer