Frage an Stephan Mayer von Dominik B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kollege Mayer,
in der Ihnen, respektive Ihren Mitarbeitern, mutmaßlich bekannten Fachzeitschrift DRiZ findet sich aus dem Jahrgang 2007 ab S. 225 ein Beitrag, der mit "Online-Durchsuchung" überschrieben ist und von Von Markus Hansen, ULD, Kiel / Prof. Dr. Andreas Pfitzmann Fak. Informatik, TU Dresden / Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Kassel/Saarbrücken verfasst wurde.(1)
Der Beitrag schließt mit dem folgenden Absatz: "Die Begründungen zur Notwendigkeit der Online-Durchsuchung sind diesen verfassungsrechtlichen Kriterien bisher nicht gerecht geworden. Die künftige Debatte wird weitere Informationen, Klärungen und Argumente bieten müssen, um dieses Überwachungsinstrument verfassungsrechtlich rechtfertigen zu können."
Heute hat das BVerfG zum VerfSchG NW verhandelt, das die Online-Durchsuchung bereits kennt. Die Verhandlung ist für das Land - vorsichtig formuliert - nicht ganz optimal gelaufen.
Auf Heise(2) werden Sie sinngemäß zitiert, dass Sie "(...) eine rasche Verabschiedung des BKA-Gesetzes einschließlich der Klausel zu Online-Razzien weiter für unverzichtbar [halten], damit terroristische Vorbereitungshandlungen möglichst frühzeitig aufgedeckt werden können.
Dass auch Sie die Online-Durchsuchung für unverzichtbar halten, ist natürlich Ihr gutes Recht, nur reicht das als verfassungsrechtliche Rechtfertigung nicht aus.
Wo sind die Informationen, Klärungen und Argumente, die diese Befugnis verfassungsrechtlich rechtfertigen könnten? Warum werden diese Informationen und Argumente nicht offen gelegt, um eine sachliche Diskussion um diese Frage führen zu können. Man liest immer nur die (sinngemäße) Aussage "Die Ermittlungsbehörden brauchen die O-D sofort.". Das überzeugt mich als Juristen aber nicht, denn das ist ein Postulat und kein Argument.
MfkG
Dominik Boecker
Rechtsanwalt
(1) http://www.heymanns.com/servlet/PB/menu/1226897/index.html
(2) http://www.heise.de/newsticker/meldung/97212/