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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Holger L. •

Frage an Stephan Mayer von Holger L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Mayer,

Befürworten Sie die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens? Warum würden Sie es ablehnen und warum befürworten?

Danke vorab für ihre Antwort.

MfG, H. L.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr L.,

recht herzlich bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Frage zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland, deren Beantwortung ich hiermit sehr gerne nachkomme.

Mein und unser Ziel bei CDU und CSU ist es, dass es in Deutschland allen möglich sein soll, existenzsichernde Einkommen zu erzielen. Mit dem Mindestlohn wurde hierzu ein Beitrag geleistet. Unser Ziel ist auch, bis spätestens 2025 Vollbeschäftigung für ganz Deutschland zu erreichen. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe sehe ich es als zielführender an, niedrig entlohnte Arbeitnehmer mit Blick auf ihre konkrete Lebenssituation finanziell zu unterstützen, statt ein bedingungsloses Grundeinkommen zu zahlen. Dadurch sollen Arbeitsuchende motiviert werden, Beschäftigungschancen zu ergreifen. Meiner Überzeugung nach ist Arbeit mehr als bloßer Broterwerb, sie ermöglicht Selbstverwirklichung, stiftet Lebenssinn und ist eine entscheidende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Wir fördern Arbeit statt Arbeitslosigkeit. Für Menschen, die beispielsweise aus Gesundheitsgründen nicht arbeiten können, soll es auch weiterhin eine Grundsicherung im Alter geben, zudem haben wir bereits die Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten erhöht. Damit bekämpfen wir Altersarmut bei denen, die aufgrund von Krankheit vorzeitig in Rente gehen mussten. In der neuen Wahlperiode werden wir für diese Personengruppe weitere Verbesserungen durchsetzen.

Abgesehen von den Fortschritten bei der Erwerbsminderungsrente haben wir weitere zentrale Leistungsverbesserungen im Bereich der gesetzlichen Rente in der soeben auslaufenden Wahlperiode beschlossen, ohne die Rentenkasse finanziell zu überfordern, nämlich die Mütterrente – diese wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet! Mit dem im Frühjahr 2014 beschlossenen Rentenpaket haben wir damit eine Gerechtigkeitslücke bei der Rente geschlossen und die Lebens- und Arbeitsleistung von Millionen Frauen und Männern anerkannt. Mit der Mütterrente haben wir die rentenrechtliche Situation von Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt verbessert, das bedeutet eine Rentensteigerung um rund 30 Euro je Kind für knapp 10 Millionen Mütter bundesweit. Das war eine klare Anerkennung der Erziehungsleistung und hat weitgehend die bestehende Gerechtigkeitslücke bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten zwischen älteren und jüngeren Frauen mit Kindern geschlossen. Im Ergebnis haben wir damit eine langjährige Forderung durchgesetzt.

Die Mütterrente wollen wir durch die Mütterrente II fortentwickeln. Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen, wodurch die vollständige Gerechtigkeit bei diesen Müttern erreicht wird. Im Ergebnis bedeutet dieser Schritt rund 360 Euro mehr pro Jahr für die betroffenen Frauen. Das ist eine weitere Anerkennung und Wertschätzung der enormen, erbrachten Lebensleistung und dient weiterhin auch als wichtiger Baustein zur Vorbeugung und Bekämpfung von Altersarmut.

So hoffe ich, sehr geehrter Herr L., Ihre Frage damit vollumfänglich beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Stephan Mayer

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