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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Ines R. •

Frage an Stephan Mayer von Ines R.

Sehr geehrter Herr Mayer,

mit der o.g. Abstimmung machen Sie sich für Atomkraft stark. Sind Sie nicht auch der Meinung das jegliche Art der Atomtechnik auf Grund der enormen Kosten und Folgeschäden bei Abbau, Transport und Lagerung spätestens nach Fukushima gestoppt werden sollte?

Was waren Ihre Gründe gegen diesen Antrag? Hätte man hier nicht einmal im Bundestag gemeinsam eine sinnvolle Sache beschließen können?

Atomstrom ist doch zudem viel zu teuer, die Sonne alle Energie die wir brauchen viel günstiger und ohne Zerstörung. Die 60ziger Atomjahre sind doch nun Geschichte!

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Rückert,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Frage vom heutigen Tage zu meinem Abstimmungsverhalten am 02. Juli 2015 hinsichtlich der Genehmigung der Subventionierung eines AKW-Neubaus der Electricité de France (EdF) im englischen Hinkley Point (Block C) durch die EU-Kommission.

Sehr gerne nehme ich selbstverständlich hierzu Stellung. Die Ausgestaltung des nationalen Energiemix liegt laut EU-Verträgen allein in der nationalen Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten. Jeder Mitgliedsstaat kann gemäß Artikel 194 AEUV frei über seinen nationalen Energiemix entscheiden – das ist ein wichtiger Grundsatz europäischer Energiepolitik, auf den sich auch Deutschland beruft. Daher konnte sich Deutschland allein (und ohne vorherige Abstimmung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten) für den Ausstieg aus der Kernenergie entscheiden, während etwa Frankreich, Großbritannien und Schweden sich für eine weitere zivile Nutzung der Kernenergie entschieden haben. Zur nationalen Souveränität der Mitgliedstaaten gehört auch die Entscheidung, inwieweit einzelne Mitgliedstaaten Kernkraftwerke durch nationale Maßnahmen unterstützen.

Wichtig ist aber, dass die nationale Förderung von einzelnen Energieträgern nicht zu einer Zersplitterung des EU-Binnenmarkts führen darf. Die energiepolitischen Maßnahmen müssen sowohl mit dem Binnenmarkt als auch dem Wettbewerbsrecht der EU vereinbar sein. Dies prüft die EU-Kommission. Sie führt die entsprechenden bilateralen Beihilfeverfahren mit den Mitgliedstaaten völlig autonom und selbständig durch. Dies entspricht ihrem - ebenfalls in den Europäischen Verträgen verankerten - Auftrag.

Beim britischen Kernenergieprojekt Hinkley Point hat die EU-Kommission die Vereinbarkeit mit EU-Beihilferecht geprüft und bejaht. Das gilt es zu akzeptieren. Die Bundesregierung hat den Beihilfebeschluss der EU-Kommission zu Hinkley Point C eingehend faktisch und rechtlich analysiert. Der Beschlusstext enthält keine beihilferechtlichen Aussagen, die nach Ansicht der Bundesregierung so offensichtlich rechtsfehlerhaft sind, dass eine Nichtigkeitsklage erfolgversprechend wäre.

Davon abgesehen bin ich davon überzeugt, dass, auch wenn derzeit noch in vielen EU-Mitgliedsländern die deutsche „Energiewende“ und der Ausstieg aus der zivilen Nutzung der Kernenergie bis 2022 skeptisch und zweifelhaft gesehen werden, wir durchaus als Vorbild und vielleicht sogar als „Blaupause“ für andere Länder dienen können, falls es uns gelingt, den Weg in das Zeitalter der regenerativen Energien erfolgreich zu gehen.

Für einen weiteren konstruktiven Austausch stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer, MdB

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