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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Richard W. •

Frage an Stephan Mayer von Richard W.

Sehr geehrter Herr Mayer,

wie kann man nur im Ansatz denken, dass Fracking, d.h. Einbringen von Stoffen, welche sicher nicht ungefährlich sind, in den Boden, gleich wo und wie tief (außer in den "etwas heißeren" Bereich, ungefährlich für unsere Erde ist.

Man, d.h. alle Regierungen und fast alle Industriebetriebe, machen sich immer noch keine Sorgen um unsere Weltmeere.

Ist ja auch egal, wir persönlich werden es nicht mehr erleben wenn die Erde für Säugetiere (auch Menschen sind Säugetiere) nicht mehr zum Überleben taugt.

Wissen Sie, was in den Boden gepumpt wird? Sicher nichts ungiftiges, sonst wäre bekannt was es ist.

Dass bei Bohrungen nichts passiert, behaupten nur diejenigen, welche damit Geld verdienen. Dass dem nicht so ist, belegen zahlreiche "Unfälle", wie Deep Water Horizon.

Dazu kommen noch Transport und Lagerung dieser Stoffe. Da sind m.E. die Castor Transporte harmlos. Da greift zumindest niemand die Ladung an.

Ich arbeite in einer Firma die mit Fracking, bzw. Herstellung von Anlagen dazu, zu tun hat. Ich denke eine gewisse Ahnung habe ich, wovon ich schreibe.

Ich denke auch, dass "Probebohrungen" nur Türöffner sind, womit die Gesellschaften "beweisen" wollen, dass es ungefährlich ist.

Haben Sie sich das mal durch den Kopf gehen lassen.

Es geht direkt um unsere Heimat. Ampfing ist überall.

Was ist mit der Geothermie in Waldkraiburg? Wechselwirkung - keine? Sicher?

Was ist sicher?

Es würde sich für uns alle lohnen, wenn Sie wirklich selbst drüber nachdenken und dann darüber abstimmen.

Fraktionszwang???? Gute Ausrede!!!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wimmer,

vorab möchte ich mich recht herzlich für Ihre Anfrage vom 01.07.2015 zum Thema Fracking bedanken. Sehr gerne teile ich Ihnen auf diesem Wege meine persönliche Meinung zu diesem Thema mit und lege Ihnen auch dar, welche Inhalte die Gesetze, die sich mit den Rahmenbedingungen aber auch mit den Auswirkungen von Fracking beschäftigen, aus meiner Sicht enthalten müssen, damit ich ihnen meine Zustimmung geben kann. Ich beuge mich keiner „Parteidisziplin“ und auch keinem wie auch immer gearteten Fraktionszwang, sondern treffe meine Entscheidungen zur Zustimmung oder Ablehnung eines Gesetzes nach meiner persönlichen Überzeugung und nach bestem Wissen und Gewissen.

In der vergangenen Woche war die Verabschiedung des sogenannten Fracking-Pakets im Deutschen Bundestag vorgesehen. Leider hat die SPD-Fraktion kurzfristig weiteren internen Beratungsbedarf angemeldet und sah sich nicht in der Lage, das Gesetzgebungsverfahren wie geplant – und von den beiden federführenden SPD-Ressorts das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) seit Langem angestrebt – noch vor der Sommerpause abzuschließen.

Diese unnötige Verzögerung ist sehr bedauerlich, denn damit gilt bis auf weiteres die derzeitige, aus Umweltsicht unbefriedigende und für die Wirtschaft mit erheblichen Unsicherheiten behaftete Rechtslage weiter. Nun gilt es, das Gesetzgebungsverfahren möglichst zügig nach der Sommerpause abzuschließen. Hierzu muss sich unser Koalitionspartner schnell intern sortieren.

Obwohl das Thema Fracking für meinen Bundeswahlkreis Altötting / Mühldorf am Inn keine Auswirkungen haben wird, ist mir persönlich und der gesamten CSU der Schutz der Umwelt und der Ressourcen sehr wichtig und die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger bezüglich dieser Thematik liegen mir sehr am Herzen. Ich werde mich auch weiterhin nachdrücklich und engagiert dafür einsetzen, dass die für alle Beteiligten beste Lösung bei der Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages erzielt wird.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und insbesondere für mich persönlich gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse und keinen Rabatt geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben des Koalitionsvertrages haben BMUB und BMWi im November 2014 ein Paket von Gesetz- und Verordnungsentwürfen vorgelegt. Das Regelungspaket der Bundesregierung sieht umfassende Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz vor. Diese führen bereits zu einer massiven Verschärfung der Anforderungen an den Einsatz der Fracking-Technologie. Wichtige konkrete Neuregelungen aus den Entwürfen der Bundesregierung (Kabinettbeschluss: 1. April 2015), die uns zur parlamentarischen Befassung übermittelt wurden, betreffen u.a. folgende Punkte:

- Fracking jeglicher Art soll in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutz sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten sein. Die Länder sollen darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen können. In Nationalparks- und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.
- Im gesamten Einzugsbereich von Stellen zur Entnahme von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung oder zur unmittelbaren Verwendung in Lebensmitteln darf eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen sein (wasserrechtlicher Besorgnisgrundsatz).
- Für jede Form von Fracking wird künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend eingeführt. Die zuständigen Bergbehörden müssen bei einer möglichen Zulassung stets das Einvernehmen mit den Wasserbehörden herstellen. Damit haben die Wasserbehörden künftig faktisch ein Vetorecht.
- Die eingesetzten Fracking-Gemische dürfen laut Gesetzentwurf im Bereich des konventionellen Fracking „nicht wassergefährdend“ oder allenfalls „schwach wassergefährdend“ sein. Die eingesetzten Stoffe müssen zudem umfassend offengelegt werden. Im gesamten Prozess sind weitere strenge und umfassende Sicherheitsauflagen zu erfüllen (u.a. Erstellung Ausgangszustandsbericht, Grund- und Oberflächenüberwachung, Überwachung des Lagerstättenwassers, der Rückflüsse und der Bohrlochintegrität etc.).
- Beim Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser wird vollumfänglich der Stand der Technik vorgeschrieben. Auch hier ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung verbindlich durchzuführen.
- Zudem wird das Bergschadensrecht verschärft. So wird beispielsweise die Beweislast für mögliche Bergschäden den Unternehmen auferlegt.

Anders als bei der o.g. konventionellen Gasförderung gibt es in Deutschland noch keine Erfahrungen mit der Gasförderung in so genannten unkonventionellen Lagerstätten, also in Schiefer- und Kohleflözgestein. Klar ist: Zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand wird es kein kommerzielles unkonventionelles Fracking in Deutschland geben.

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung sehen deshalb für Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb 3000 Metern Tiefe ein generelles Frackingverbot vor. Lediglich wissenschaftlich begleitete und überwachte Probebohrungen sind unter strengsten Umweltanforderungen möglich, um die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können. Nach 2018 können in Ausnahmefällen Fördergenehmigungen erteilt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch äußerst streng gefasst:

- eine unabhängige Expertenkommission aus sechs Mitgliedern (davon drei Umweltinstitute) muss den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation mehrheitlich als grundsätzlich unbedenklich einstufen,
- die Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe beim Umweltbundesamt muss die verwendeten Fracking-Gemische als nicht wassergefährdend einstufen und
- alle sonstigen umfassenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen (d.h. insbesondere zum Wasser-, Boden- und Umweltschutz) müssen vorliegen.

Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung liegt ausschließlich bei den zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder. Diese sind also an das Votum der o.g. unabhängigen Expertenkommission nicht gebunden. Sollte eine Fracking-Maßnahme unter all diesen Voraussetzungen genehmigt werden, so gelten die oben im Bereich der konventionellen Erdgasförderung genannten Auflagen vollumfänglich. Insgesamt sind die vorgesehenen Umwelt- und Trinkwasserschutzmaßnahmen also bereits im Regierungsentwurf sehr weitreichend. In den letzten Wochen haben die Koalitionspartner diese Vorschläge der Bundesregierung ausführlich im Parlament beraten. Die CDU/CSU-Fraktion konnte in diesen Gesprächen ihre – vorher fraktionsintern abgestimmten – Forderungen nach weiteren Schutzvorkehrungen für Umwelt und Wasser fast vollständig durchsetzen. So wurden folgende weitere Verschärfungen der Anforderungen an den Einsatz der Fracking-Technologie gegenüber den Regierungsentwürfen vereinbart:

- Klarstellung, dass auch Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, ebenfalls in die Ausschlussgebiete für Fracking einbezogen werden sollen.
- Einschränkung des Bestandsschutzes für die bestehenden Genehmigungen zur Verpressung von Lagerstättenwasser, um zu erreichen, dass die Verpressung aufgrund bestehender Genehmigungen schneller beendet wird.
- Konkretisierung des Standes der Technik (also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik) bei der Verpressung von Lagerstättenwasser,
- Aufhebung der bisherigen Unterscheidung zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung. Es sollen jeweils die gleichen strengen Anforderungen gelten.
- Streichen der aus unserer Sicht willkürlichen 3000-Meter-Grenze, unter der Fracking unter strengen Auflagen möglich wäre. Damit wird Fracking in unkonventionellen Lagerstätten auch unterhalb von 3000 Metern verboten.
- Einführung einer zusätzlichen Regelung, nach der Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser über die Raumordnung durch die Länder als Ausschlussgebiete gesichert werden können.
- Begrenzung der wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen auf die für den Erkenntniszuwachs unbedingt notwendige Anzahl
- Nochmalige Ausweitung der Bergschadenshaftung nun auch auf Schäden durch Erderschütterungen.

Für die CDU/CSU bleibt der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser oberstes Gebot. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen für die Erdgasförderung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen.

Tatsache ist: Die Fracking-Technologie ist ein in der konventionellen Gasförderung in Deutschland seit Anfang der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts bewährtes Verfahren und steht derzeit für rund ein Drittel der heimischen Erdgasförderung. Auch die unkonventionelle Erdgasgewinnung kann einen erheblichen Beitrag für den Umbau der Energieversorgung leisten, denn wir brauchen Gaskraftwerke als Sicherheitsreserve für die schwankende Stromerzeugung aus Wind und Sonne. Mit einem geschätzten Vorkommen von bis zu 2.300 Milliarden Kubikmetern, liegen die Schiefergasreserven in Deutschland deutlich über den konventionellen Reserven (ca. 150 Milliarden Kubikmeter). Laut der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe könnte Schiefergas den derzeitigen jährlichen Gasverbrauch Deutschlands für 13 Jahre decken. Gerade die Abhängigkeit von russischem Erdgas zeigt, dass Deutschland alles tun muss, um neue einheimische Energiequellen zu erschließen - selbstverständlich unter den weltweit strengsten Umweltschutzvorkehrungen.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf bestehende Ängste und Vorbehalte gegenüber der Fracking-Technologie ist eine Versachlichung der Debatte erforderlich. Es ist deshalb richtig und zielführend, dass die Bundesregierung in ihren Entwürfen Wissenschaft und Forschung eine zentrale Stellung einräumt.

Bedauerlich ist, dass in der SPD-Fraktion derzeit noch Vorbehalte gegenüber den Gesetzentwürfen der eigenen Minister bestehen. Damit ist die Chance vertan, die für den Umweltschutz unbefriedigende bestehende Rechtslage noch vor der Sommerpause durch anspruchsvolle Vorgaben zum Schutz von Menschen und Umwelt zu verbessern. Ich werde uns dafür einsetzen, dass das Gesetzgebungsverfahren nach der Sommerpause zügig abgeschlossen wird. So ist es im Koalitionsvertrag vereinbart.

Für einen weiteren konstruktiven Austausch stehe ich Ihnen selbstverständlich weiterhin jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer, MdB

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