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Stephan Mayer
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Frage von Matthias N. •

Frage an Stephan Mayer von Matthias N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie zum Fall Mollath? Würden Sie sich persönlich für ein Wiederaufnahmeverfahren einsetzen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neumeier,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Nachricht vom 30. Juli 2013 zum Fall Gustl Mollath. Sehr gerne nehme ich dazu Stellung.

Lassen sie mich voranstellen, dass ich persönlich die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Nürnberg vom 06.08.2013, die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Mollath anzuordnen, wirklich als richtig erachte. Selbstverständlich war somit Herr Mollath unverzüglich aus dem psychiatrischen Krankenhaus zu entlassen.

Die Entscheidung, ob eine Person in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird bzw. dort rechtmäßig untergebracht wurde, ist selbstverständlich nicht eine politische, sondern eine rein juristische. Da die Gerichtsbarkeit als eine der drei Pfeiler der Gewaltenteilung unabhängig ist, ist eine politische Einflussnahme auf die Befassung und auf das zu erwartende Urteil nicht möglich. Allerdings bin ich, obwohl ich keine Akteneinsicht hatte, aufgrund der mir zugänglichen Informationen und Fakten der Auffassung, dass es äußerst zweifelhaft ist, ob die Anordnung der langjährigen Unterbringung von Herrn Gustl Mollath in Bezirkskrankenhäusern als psychiatrische Einrichtungen sachgerecht und damit rechtmäßig war.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das Wiederaufnahmeanträge der Verteidigung Gustl Mollaths als unzulässig verworfen hatte, nun aufgehoben und die Durchführung einer erneuten Hauptverhandlung bei einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg angeordnet. Der Sachverhalt wird demnach erneut dezidiert gerichtlich geprüft werden.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein laufendes gerichtliches Verfahren, das in der Zuständigkeit der Länder liegt. Die bayerische Justiz genießt hohes Ansehen. Ich bin sicher, dass die erneute Verhandlung umfassend alle offenen juristischen Fragen vollständig klären wird.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer

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