Frage an Stephan Mayer von Alexander S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Stephan Mayer,
was halten Sie vom neuen Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio der am 01.01.2013 wirksam wurde ? Sind Sie nicht auch der Meinung das jeder Bürger frei entscheiden sollte für welche Informationen er bazhlen möchte oder nicht und nicht dazu gezwungen werden sollte?
Mit freundlichen Grüssen
Schumann Alexander
Sehr geehrter Herr Schumann,
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage zum Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die Sie mir über www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Gerne äußere ich hierzu meine Meinung.
Der Beitragsservice ist geschichtlich gewachsen: Das Rundfunksystem der Bundesrepublik erhielt seine heutige Gestalt im Wesentlichen nach dem Zweiten Weltkrieg. Obwohl die (West-)Alliierten unterschiedliche Vorstellungen über den Zuschnitt der Sendegebiete und die Struktur der Sender hatten, stimmten sie doch in einem Ziel überein: Auf Basis der später grundgesetzlich garantierten Meinungs- und Rundfunkfreiheit sollten Radio und Fernsehen Pluralität und Vielfalt bieten – angesiedelt im Bereich der Kultur mit dem Auftrag zu bilden, zu informieren und zu unterhalten. Sie sollten unabhängig vom Staat und frei von wirtschaftlichen Interessen auch erzieherische Funktionen wahrnehmen nach dem jahrelangen Missbrauch der Medien durch die Nationalsozialisten bis 1945.
Um diese Unabhängigkeit vom Staat und die Freiheit von wirtschaftlichen Interessen garantieren und finanzieren zu können, wurden Rundfunkgebühren notwendig.
Nachdem das duale Rundfunksystem (also die Koexistenz öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks) erstmals durch einen sogenannten „Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens“ der Länder vom 03. April 1987 gesetzlich ausgestaltet worden war, trat am 31. August 1991 der erste Rundfunkstaatsvertrag in Kraft, der für die 16 Bundesländer im vereinten Deutschland ein einheitliches Rundfunkrecht schaffte. Darauf basierend wurde der sogenannte Rundfunkgebührenstaatsvertrag beschlossen; dieser trat ebenso am 31. August 1991 in Kraft und bot bis zum 01. Januar 2013 die rechtliche Grundlage zur Einnahme der Rundfunkgebühren, zu der die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln bevollmächtigt wurde.
Im Laufe der Zeit und mit Fortschritt der Technik wurde nun eine grundlegende Reform des Rundfunkrechts vonnöten. Diese wurde durch die Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RÄStV) im Dezember 2010 vollzogen. Nach der Ratifizierung dieses Änderungsvertrags durch alle Bundesländer trat der Hauptteil der Änderungen nun am 1. Januar 2013 in Kraft.
Folgende grundlegende Änderungen sind zu nennen:
1. Die Rundfunkfinanzierung wurde grundlegend überarbeitet: Anstatt die Beitragszahlung von Endgeräten abhängig zu machen ist nun eine sogenannte „Haushaltsabgabe“ zu leisten, also eine Gebühr, die pro Haushalt und Betriebsstätte erhoben wird. Ziel dieser Änderung ist eine Entbürokratisierung der GEZ.
2. Der bisherige Rundfunkgebührenstaatsvertrag wird aufgehoben und ein neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird eingeführt, Art. 1 des 15. RÄStV.
Trotz der zahlreichen Reformen des Rundfunkstaatsvertrages und des stetigen technischen und gesellschaftlichen Fortschritts hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk meines Erachtens nichts an seiner Existenzberechtigung verloren. Wir benötigen Medien, die unabhängig von Staat, Wirtschaft und anderen Interessensgruppierungen frei von existenziellen Sorgen ihrem Bildungs- und Informationsauftrag nachkommen und zur Unterhaltung beitragen können und somit einen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen. Mit dem monatlichen finanziellen Beitrag leisten deutsche Bürger damit ihren Teil zum Erhalt einer unabhängigen und freien Berichterstattung.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Sehr gerne stehe ich Ihnen selbstverständlich für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter