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Stephan Mayer
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Frage von Alois G. •

Frage an Stephan Mayer von Alois G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Stephan
Nachfolgenden Artikel habe ich heute in der Süddeutschen Zeitung gefunden.
Das, was hier geplant wird finde ich offen gesagt einen Skandal.
Hier wird Meinungsbildung mit Füßen getreten. Mit Demokratie und Meinungsfreiheit hat das nichts mehr zu tun.
Wie stehst Du zu der Thematik?
Leider hat der ganze Artikel hier nicht Platz. Du kennst ihn aber wohl eh schon.

Grüße
Alois

Von Heribert Prantl
Mit neuen Regeln für den Bundestag wollen Union, SPD und FDP das Rederecht der Parlamentarier einschränken. Informationen der "Süddeutschen Zeitung" zufolge sollen in Zukunft nur noch von der Fraktion aufgestellte Redner zu Wort kommen. Vertretern abweichender Meinungen wird die Wortmeldung damit erschwert - Kritiker bemängeln eine Aushöhlung der Glaubwürdigkeit.
Das Rederecht der Abgeordneten im Bundestag soll eingeschränkt und noch stärker als bisher von den Fraktionen kontrolliert werden: Der Süddeutschen Zeitung liegt der einschlägige Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses vor, der nun den Fraktionen zugeleitet wird; am 26. April soll im Plenum darüber abgestimmt werden. Er stützt sich auf die Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP; Grüne und Linke haben im Geschäftsordnungsausschuss dagegen gestimmt.
Mit den neuen Regeln soll der Parlamentspräsident verpflichtet werden, das Wort nur mehr den von der Fraktion eingeteilten Rednern zu erteilen. Andere Abgeordnete darf er nur ganz ausnahmsweise und nur noch drei Minuten lang reden lassen - auch dies nur "im Benehmen mit den Fraktionen".
Diese Formulierung verlangt zwar keine ausdrückliche Zustimmung der Fraktionen (die wahrscheinlich regelmäßig nicht erteilt würde). Der Bundestagspräsident soll sich aber nicht nur mit der Fraktion des Abgeordneten verständigen, den er abweichend von der Nominierung reden lassen will. Er soll auch alle anderen Fraktionen informieren und ihre Stellungnahmen einholen. [...]

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Antwort von
CSU

Lieber Alois,

vielen herzlichen Dank für Deine Frage zur Reform des Rederechts für Abgeordnete im Bundestag auf www.abgeordnetenwatch.de. Sehr gerne gebe ich Dir zu Deiner Frage Auskunft und bitte herzlich, die verspätete Antwort zu entschuldigen.

Wie Du sicherlich der aktuellen Berichterstattung zu diesem Thema entnommen hast, wurde zwischenzeitlich der ursprünglich von den Fraktionen CDU/CSU, FDP und SPD erarbeitete Gesetzentwurf für eine Festschreibung von grundsätzlichen Regelungen für die Verteilung von Redezeiten bei Plenardebatten wieder zurückgezogen. Es ist daher davon auszugehen, dass es in dieser Wahlperiode zu keinen Veränderungen mehr in diesem Bereich kommen wird.

Nichtsdestotrotz gibt mir Deine Frage die Möglichkeit, noch einmal grundsätzlich das Spannungsfeld darzustellen, welches durch den Gesetzentwurf aufgearbeitet werden sollte. Hierdurch können vielleicht einige Missverständnisse, die auch Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung waren, ausgeräumt werden.

Das Rederecht eines Abgeordneten im Deutschen Bundestag ist verfassungsrechtlich garantiert und kann daher nur aufgrund anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang eingeschränkt werden. Hierzu gehört beispielsweise die Funktionalität des Parlaments. Würde schließlich jedem Mitglied des Deutschen Bundestages ein unbeschränktes Rederecht eingeräumt, so wäre – angesichts von derzeit 620 Abgeordneten – eine Funktionsfähigkeit der Entscheidungsprozesse im Deutschen Bundestag nicht mehr gewährleistet. Dies gilt auch unbeschadet dessen, ob alle Mitglieder bei einem Thema einer Meinung wären oder nicht.

Daher hat sich der Deutsche Bundestag in seiner Geschäftsordnung (GO BT) eigene Regelungen auferlegt, die einen möglichst effektiven und demokratischen Ablauf der Debatten sicherstellen sollen. Allerdings gibt die maßgebliche Vorschrift des § 35 GO BT bisher nur einen Rahmen für die Dauer einer Rede vor dem Plenum vor. Gestaltung und Dauer der Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand genauso wie die einzelne Redezeit können auf Vorschlag des Ältestenrats festgelegt beziehungsweise abgeändert werden. Darüber hinaus kann der Präsident des Deutschen Bundestages die Redezeit und/oder die Verhandlungszeit verlängern, wenn der Verhandlungsgegenstand oder der Verlauf der Aussprache dies nahelegt.

Zusätzlich zu einer Rede vor einer Abstimmung können Mitglieder des Deutschen Bundestages gemäß § 31 GO BT auch im Anschluss an eine Abstimmung eine Erklärung zu ihrem Stimmverhalten abgeben - beispielsweise wenn ihr Stimmverhalten von dem der Mehrheit der eigenen Fraktion abweicht. Gemäß § 31 Abs. 1 GO BT darf diese Erklärung nicht länger als fünf Minuten dauern.

Wie Du aus dem Vorgenannten entnehmen kannst, geben die Regeln der GO BT bisher nur einen Rahmen vor, und für die Auslegung und Interpretation der Vorgaben der Geschäftsordnung bleibt zumindest für die Einteilung und Vergabe der Redezeit vor einer Abstimmung ein erheblicher Spielraum. Dieser wurde bisher sowohl vom Ältestenrat, von den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen und vom Präsidenten des Deutschen Bundestages ausgefüllt. Der Ältestenrat hatte jedoch angeregt, den bisherigen Spielraum weiter zu konkretisieren. Es sollten unter anderem feste Regelungen für die Redezeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages eingefügt werden, die nicht von ihrer eigenen Fraktion bei der Aufstellung der Rednerliste berücksichtigt worden sind. Bisher kann dies der Präsident des Deutschen Bundestages in seinem Ermessen frei entscheiden.

Zudem sollten Erklärungen nach Abstimmungen zukünftig im Regelfall nicht mehr mündlich, sondern ausschließlich schriftlich erfolgen. In Ausnahmefällen sollte eine Erklärung aber auch mündlich vorgetragen werden dürfen. Allerdings nur bis zu einer Maximaldauer von drei Minuten.

Lieber Alois, ich hoffe sehr, dass mit der Darstellung der bisherigen und der durch den Gesetzentwurf veränderten Rechtslage deutlich geworden ist, dass es in der Sache weder um einen „Maulkorb“ noch um eine andere grundsätzliche Redezeitbeschränkung gehen sollte. Vielmehr sollte das zuvor geäußerte Anliegen des Ältestenrates, in dem alle Fraktionen des Deutschen Bundestages vertreten sind, rechtstechnisch umgesetzt werden. Dies darf selbstverständlich nicht dazu führen, dass die Freiheit des Mandats unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Dadurch kann auch sichergestellt werden, dass öffentlich keinesfalls der Eindruck entsteht, es sollten unliebsame Äußerungen“ vermieden werden.
Letztlich wird der Reformvorschlag nicht weiter verfolgt.
In der Hoffnung, mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben, stehe ich Dir gerne selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dein

Stephan Mayer

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